Hat die Ex-ADD-Vizepräsidentin im Flut-Untersuchungsausschuss gelogen? AfD-Mann erstattet Strafanzeige
Staatsanwalt ermittelt gegen Begoña Hermann: Hat Ex-ADD-Vizepräsidentin im U-Ausschuss gelogen?
Begoña Hermann
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Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Begoña Hermann (SPD), wegen des Anfangsverdachts der uneidlichen Falschaussage eingeleitet. Das erklärte die Leiterin der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums, Elisabeth Volk, am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags.

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Der AfD-Fraktionsvorsitzende Michael Frisch wirft Hermann vor, falsche Angaben bei ihrer Befragung vor dem Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Januar gemacht zu haben. Frisch hat deshalb vor knapp vier Wochen Strafanzeige gegen Hermann gestellt.

Dabei geht es darum, wann Hermann nach der Flut in der Einsatzleitung im Ahrtal anwesend war. Dort soll sie an einigen Tagen ADD-Präsident Thomas Linnertz vertreten haben. Hermanns Angaben im U-Ausschuss zufolge war sie an acht Tagen vor Ort. Laut ADD, die sich kürzlich auf Anfrage dazu äußerte, waren es nur vier Tage.

Die Antwort der ADD zeige, dass „Hermann den Ausschuss über ihre Anwesenheit in der Einsatzleitung in Ahrweiler belogen hat“, sagte Frisch vor wenigen Wochen. In einer weiteren Antwort auf eine Anfrage der AfD erklärte die ADD nun, dass der Kalender der damaligen Vizepräsidentin „aufgrund der besonderen Situation nicht geführt wurde“ und sie ihre Aufgaben sowohl von Trier als auch von Ahrweiler aus wahrgenommen habe.

Ziel eines Ermittlungsverfahrens ist es, den Sachverhalt zunächst aufzuklären. Laut Justizministerium hat die Mainzer Staatsanwaltschaft dazu die nicht öffentlichen Protokolle von Hermanns Aussagen im Untersuchungsausschuss angefordert, um diese für eine Entscheidung zu bewerten. Entweder wird dann Klage erhoben oder das Verfahren eingestellt.

Parallel zu den Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft läuft ein Disziplinarverfahren gegen die ehemalige politische Beamtin. Demnach steht der Verdacht im Raum, Hermann könnte einen dienstlichen Anlass konstruiert haben, um während der Corona-Pandemie im Juli 2021 eine Einreisegenehmigung für ihre private Reise in die USA zu erhalten. Innenminister Michael Ebling (SPD) äußerte sich am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags erneut zu diesem Verfahren.

Disziplinarverfahren dauert an

„Zu gegebener Zeit“ werde er über den Fortgang des Disziplinarverfahrens gegen die frühere ADD-Vizepräsidentin Begoña Hermann informierte, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags. Bis zur Entscheidung ermittele man mit der gebotenen Sorgfalt und unvoreingenommen. Um an die umstrittene Einreisegenehmigung in die USA zu kommen, könnte Hermann womöglich Hilfe von einer Beraterfirma gehabt haben.

Darauf weist das Genehmigungsschreiben des US-Konsulats hin, das nicht nur an Hermann selbst, sondern auch die Beraterfirma geschickt wurde. Hermann soll in Kontakt mit der University of California Davis zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe gestanden haben. Dort, in der Nähe von Sacramento, verbrachte sie auch ihren knapp zweiwöchigen Urlaub. „Nach unserer Erkenntnis haben erwähnte Gespräche keinerlei Eingang in die Arbeit der ADD gefunden“, sagte Ebling am Donnerstag. Der Innenminister betonte erneut, dass der ADD-Präsident Linnertz selbst bis vor Kurzem keine Kenntnis über den Fall gehabt haben soll.

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