Doch wieder ein Datenzentrum?
So steht es um den Verkauf des Cyberbunkers
Versteckt und verlassen im Wald einer Anhöhe liegt die Anlage des sogenannten Cyberbunkers, in dem Kriminelle über Jahre ein illegales Rechenzentrum betrieben haben. Die Immobilie soll verkauft werden.
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28 Unternehmer haben Interesse bekundet, den Cyberbunker zu kaufen. Was haben sie vor? Und wie geht es jetzt weiter?

Obwohl so eine Immobilie auch damals eine absolute Rarität gewesen sein muss, blieb das Exposé ganz nüchtern. Zu verkaufen sei ein „modernes Datenzentrum der Bundeswehr mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten“. Das Verkaufsobjekt mit einer Größe von rund 13 Hektar befinde sich im Stadtteil Traben auf einem Höhenkamm „in Panoramalage“.

So bewarb ein Exposé im Jahr 2012 den riesigen Traben-Trarbacher Bundeswehrbunker. Kurz danach verkaufte die Bundesrepublik diesen dann 2013 trotz diverser Warnungen mitsamt seines riesigen Geländes und diverser Bürogebäude für nur 450.000 Euro an einen dubiosen Softwareentwickler aus den Niederlanden. Der richtete dort ein illegales Rechenzentrum ein, das mit seinen Servern Hunderttausende Drogen-Deals und andere Straftaten im Darknet möglich machte. Nach einer Großrazzia im Jahr 2019 schrieb der Cyberbunker Kriminalgeschichte und erlangte auch dank einer Netflix-Doku weltweit Bekanntheit. Kein Wunder also, dass es diesmal beim Verkauf der Ausnahme-Immobilie ein paar mehr Bewerber zu geben scheint als damals.

Landesamt für Steuern verkauft Cyberbunker Traben-Trarbach

„Insgesamt haben sich bislang 28 Kaufinteressenten gemeldet“, berichtet das Landesamt für Steuern, das die ungewöhnliche Liegenschaft nun anbietet. Und welche Pläne haben diese? Gibt es tatsächlich Leute, die dort ein Käselager, eine Pilzzucht oder ein Bunker-Erlebnishotel einrichten möchten?

„Alle Kaufinteressenten möchten die Bunkeranlage zu unternehmerischen Zwecken nutzen“, berichtet das Landesamt. Überwiegend bestehe dabei das Interesse, den Schutzbau als Datencenter und zum Zweck der Telekommunikation zu nutzen. Womöglich stehen also bald wieder Server auf einem Teil der rund 5500 Quadratmeter Nutzfläche, die der Bunker auf fünf unterirdischen Stockwerken bietet.

Die Zufahrt zum sogenannten Cyberbunker.
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Daneben hätten aber auch Kommunen Interesse angemeldet, Teile des Grundstücks zu nutzen, auf dem sich zahlreiche Gebäude befinden: ein 1600 Quadratmeter großes Bürohaus von 1933, ein 2700 Quadratmeter großes Verwaltungsgebäude von 1975, ein Wachhaus mit Hundezwinger, die ehemalige Poststelle, ein Garagenbau sowie der Bunker selbst, dazu 250 Parkplätze, Straßen, Grünflächen ...

Die Stadt Traben-Trarbach könnte sich vorstellen, dort oben ihren Bauhof anzusiedeln und ein neues Sportzentrum zu bauen. Auch als möglicher neuer Standort der Traben-Trarbacher Verbandsgemeindeverwaltung ist das Bunkergelände im Gespräch. Aber wie viel ist die gut erschlossene und verkabelte Riesen-Immobilie in Panoramalage überhaupt wert? Doch sicher viel mehr als 450.000 Euro!? Die zahlt man ja schließlich schon für manches Einfamilienhaus.

Gutachterausschuss ermittelt den Wert des Cyberbunkers

Zum Verkehrswert könne derzeit keine Aussage gemacht werden, heißt es vom Landesamt. Der Gutachterausschuss Westeifel-Mosel habe den Auftrag erhalten, den aktuellen Wert festzustellen. Nun warte man auf die angeforderten Gutachten. Dann sei eine Abstimmung mit den Kommunen vorgesehen, „um deren wirtschaftliche und arbeitspolitische Interessen im Rahmen der Vermarktung zu berücksichtigen“. Wann die ersten Anzeigen geschaltet werden, sei noch offen.

Der rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte und inzwischen wieder freigelassene vorige Eigentümer des Cyberbunkers hatte alles daran gesetzt, das Areal zurückzubekommen. Mit allen rechtlichen Mitteln hat er darum gekämpft, „seinen“ Cyberbunker zurückzubekommen.

Vorheriger Besitzer zog bis vors Bundesverfassungsgericht

Im August war dann allerdings klar, dass der verurteilte niederländische Boss jener Bande, die das kriminelle Rechenzentrum betrieben hatte, juristisch am Ende war: Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, sich mit der Verfassungsbeschwerde seiner niederländischen Stiftung zu beschäftigen. Und damit war auch klar, dass die Ausnahme-Immobilie verkauft werden darf, hatte das Landgericht Trier doch entschieden, dass der Bunker eingezogen wird und an den Staat fällt.

Ob der Niederländer unter den 28 Kaufinteressenten des Bunkers ist, war bislang nicht zu erfahren. Seine Chancen, erneut den Zuschlag zu bekommen, stünden wohl auch eher schlecht.

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