Hinter Gittern bis zum Tod?
So lange sitzen Mörder bei uns in RLP wirklich ein
Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann frühestens nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. (Symbolfoto)
Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann frühestens nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. (Symbolfoto)
Felix Kästle/dpa

Ein Mörder wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch was bedeutet „lebenslang“ wirklich: ein Leben hinter Gittern – oder irgendwann Freiheit? Darüber gibt es neue Zahlen. 

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Ende Januar verurteilt das Trierer Landgericht einen 35-jährigen Mann zu lebenslanger Haft. Monate zuvor hatte er seine sieben Jahre jüngere Freundin auf einem Waldparkplatz bei Hermeskeil erschossen. „Es war ein heimtückischer Mord“, sagt die Vorsitzende Richterin Theresa Hardt in der Urteilsbegründung.

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Rheinland-PfalzJustiz

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