Verfassungsgerichtshof: Autofahrer darf auch die Reparaturliste des Messgeräts einsehen: Skurriler Fall vor dem VGH Koblenz: Blitzer sorgt für Prozessmarathon
Verfassungsgerichtshof: Autofahrer darf auch die Reparaturliste des Messgeräts einsehen
Skurriler Fall vor dem VGH Koblenz: Blitzer sorgt für Prozessmarathon
Von einem solchen mobilen Blitzer wurde ein Mann auf der A 1 bei Wittlich geblitzt – was seit 2018 für einen Prozessmarathon sorgte. Zu Beginn ging es um ein Bußgeld von 120 Euro und einen Punkt in Flensburg. Foto: Thomas Frey/dpa picture alliance/dpa
Wer als Temposünder geblitzt wird, hat im Bußgeldverfahren einen Anspruch darauf, dass er umfassende Auskunft zu den Reparatur- und Wartungsunterlagen des konkreten Messgerätes erhält – auch über den Tag der Messung hinaus. Denn es kann ja sein, dass einige Zeit nach dem „Blitz“ ein Defekt am Gerät festgestellt wird. Mit diesem Fall beschäftigen sich seit 2018 die Gerichte in Koblenz und Wittlich.
Lesezeit 2 Minuten
Nach dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz muss das Amtsgericht Wittlich erneut über den Fall verhandeln – dann bereits zum dritten Mal. Damit hat dieser Streit um ein Blitzerfoto das Zeug, sich zu einem der längsten Bußgeldverfahren des Landes zu entwickeln.