Ermittlungen kurz vor dem Ende
Schleusenschaden wird auf 5,4 Millionen Euro geschätzt
Anfang Dezember wurde die Müdener Moselschleuse bei einem Schiffsunfall schwer beschädigt. Die juristische Aufarbeitung dauert an.
Tobias Schmidt/picture alliance/dpa/WSA Mosel-Saar-Lahn

5,4 Millionen Euro: Auf diese Summe schätzt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt den Schaden, der beim Schleusenunfall in Müden entstanden ist. Wer muss dafür aufkommen? Verhandlungen laufen – ebenso die strafrechtlichen Ermittlungen.

Fast fünf Monate nach dem Schiffsunglück, bei dem die Moselschleuse Müden (Kreis Cochem-Zell) schwer beschädigt wurde, dauert die juristische Aufarbeitung an. „Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen in Kürze abgeschlossen sind“, teilt Oberstaatsanwalt Thomas Büttinghaus auf Anfrage mit. Ermittelt wird gegen den 27-jährigen Schiffsführer, der am Steuer des Güterschiffs stand, das am 8. Dezember in das Untertor der Schleuse gekracht war. Aus welchem Grund der Beschuldigte nicht eingegriffen hat, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden, so Büttinghaus weiter.

Das Schiff, beladen mit 1500 Tonnen Schrott auf dem Weg zum Hafen Mertert in Luxemburg, war zum Unglückszeitpunkt im Autopilot-Modus unterwegs – mit 12,2 Kilometern pro Stunde und ungebremst, wie Datenauswertungen ergaben. Teilautonomes Fahren mit Autopilot ist auf der Mosel grundsätzlich erlaubt, so lange der Schiffsführer jederzeit eingreifen kann. Es gab laut Staatsanwaltschaft keinerlei Hinweise auf eine Alkoholisierung oder Beeinflussung durch Drogen.

Nach dem Unfall lag der Schiffsverkehr jedenfalls zunächst vollkommen still. Per Notschleusungen wurden mehr als 70 oberhalb der Schleuse liegende Schiffe „befreit“. Die Reparatur gelang schneller, als zunächst befürchtet, Anfang Februar nahm die Schleuse wieder ihren Regelbetrieb auf.

Der finanzielle Gesamtschaden war allerdings immens. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn schätzt ihn auf 5,4 Millionen Euro. Wer muss ihn tragen? „Wir haben mit der zuständigen Versicherung und deren Anwälten Verhandlungen über den Schadensausgleich aufgenommen und eine vorläufige Sicherheit der Versicherung in voller Schadenshöhe eingefordert“, teilt ein Sprecher der Generaldirektion auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die Verhandlungen laufen noch. „Wir hoffen, uns einigen zu können, falls nicht, ist der nächste Schritt das Gericht.“

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