Wer ist zu einer Einkommensteuererklärung 2020 verpflichtet?
Wer ausschließlich Lohn oder Gehalt aus einer Arbeitnehmertätigkeit bezieht, muss nur in Ausnahmefällen eine Steuererklärung abgeben. Denn die auf den Arbeitslohn anfallende Einkommensteuer wird schon durch den Arbeitgeber einbehalten und an den Staat abgeführt. 2020 waren aber viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Damit bezogen sie Lohnersatzleistungen, zu denen neben dem Kurzarbeitergeld auch Eltern-, Kranken- und Arbeitslosengeld gehören. Bei diesen Leistungen besteht eine Pflicht zur Steuererklärung. Denn sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Auch Arbeitnehmer, die neben den Einkünften als Arbeitnehmer mehr als 410 Euro an zusätzlichen Einkünften ohne Lohnsteuerabzug (etwa Vermietung und Verpachtung) beziehen, müssen eine Erklärung machen.
Wie wirkt es sich aus, wenn man 2020 zeitweise Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen hat?
Der Bezug von mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld oder anderer Lohnersatzleistungen wie Kinderkrankengeld oder Arbeitslosengeld kann zu einer Steuernachzahlung führen. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist zwar eigentlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass der persönliche Steuersatz durch den Bezug von Lohnersatzleistungen erhöht wird. Ob der Bezug von Kurzarbeitergeld am Ende zu einer Rückzahlung oder Nachzahlung führt, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer bereits gezahlt worden ist.
Eltern erhielten 2020 für jedes Kind 300 Euro vom Staat – zusätzlich zum Kindergeld. Wie wirkt sich das steuerlich aus?
Der Kinderbonus wird wie Kindergeld beim steuerlichen Familienleistungsausgleich berücksichtigt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung automatisch, ob die Berücksichtigung des Kindergelds oder des Kinderfreibetrags für die Eltern finanziell günstiger wäre. Ein entsprechender Antrag ist nicht erforderlich. Der Kinderbonus verringert also eine mögliche steuerliche Entlastung. Wurde jedoch auch Kinderkrankengeld (bis zu 20 Tage pro Elternteil oder 40 Tage für Alleinerziehende) bezogen, gilt dieses als Lohnersatzleistung, das wie Kurzarbeitergeld zu Nachzahlungen führen kann.
Beide Ehepartner sind berufstätig. Ist es besser, sich steuerlich getrennt oder gemeinsam veranlagen zu lassen?
Da das Finanzamt nicht prüft, welche Lösung für ein Ehepaar günstiger wäre, muss man diese Frage rechtzeitig klären, um die günstigere Variante zu wählen. Durch Leistungen wie Abfindungen, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld kann es zu erheblichen Unterschieden zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung kommen. Experten empfehlen, sich frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen oder die Steuererklärungen probeweise mit geeigneten Programmen vorab zu berechnen.
Wie lässt sich Homeoffice von der Steuer absetzen?
Wegen der Corona-Pandemie dürfen Steuerpflichtige, die 2020 im Homeoffice gearbeitet haben, aber kein separates Arbeitszimmer besitzen, eine Pauschale von 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend machen. Die Pauschale wird für Tage gewährt, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde. Sie wird aber auf den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro angerechnet.
Wie lassen sich Computer sowie andere Hard- und Software, die fürs Homeoffice angeschafft werden, steuerlich geltend machen?
Die Finanzverwaltung hat die steuerlich zugrunde liegende Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer) von Hardware und Software von bisher drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Anschaffungen dürfen also in voller Höhe im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt rückwirkend seit 1. Januar 2021. Wirtschaftsgüter, die 2020 erworben wurden, müssen noch über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden.
Müssen Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden?
Seit 2018 müssen in der Regel keine Belege eingereicht werden. Allerdings sollten alle Belege aufbewahrt werden, um sie bei Nachfragen präsentieren zu können.
Wann lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen?
Die Chancen, dass es Geld vom Staat zurückgibt, steigen, sofern die Werbungskosten über der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegen. Dies kann schon der Fall sein, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei einer Fünftagewoche länger als 15 Kilometer ist und 30 Cent pro Kilometer absetzbar sind. Kommen noch andere Werbungskosten wie Kosten fürs Arbeitszimmer, für Arbeitskleidung oder Weiterbildung dazu, sinkt die Steuerlast. Absetzbar sind auch Kinderbetreuungskosten, der Lohnanteil von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. us