Expertinnen der Steuerberaterkammer beantworten bei einer Telefonaktion unserer Zeitung Fragen der Leser
RZ-Telefonaktion am 21. April: Experten beantworten Fragen – Wie sich die Steuerlast für 2020 senken lässt
Auch bei der Steuer hat sich in der Pandemie einiges verändert. Auf Fragen zum Kurzarbeitergeld oder Homeoffice gibt es bei unserer Telefonaktion Antworten, die Geld wert sein können. Bis Ende Juli müssen Pflichtsteuererklärungen für 2020 beim Finanzamt eintreffen. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Viele Arbeitnehmer, Freiberufler und Rentner müssen bis zum 31. Juli eine Einkommensteuererklärung fürs Kalenderjahr 2020 abgeben. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater einreichen lässt, hat noch bis zum 28. Februar 2022 Zeit. Weil sich das Steuerrecht häufig ändert und es nach dem Corona-Jahr 2020 viele Sonderregeln gibt, bietet unsere Zeitung und die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Telefonaktion an, bei der unsere Leser am Mittwoch, 21. April, von 16 bis 18 Uhr zwei erfahrene Steuerberaterinnen um Rat fragen können, Nadine Michel aus Mainz sowie Karin Willig aus Ingelheim. Vorab beantworten wir grundsätzliche Fragen.

Wer ist zu einer Einkommensteuererklärung 2020 verpflichtet? Wer ausschließlich Lohn oder Gehalt aus einer Arbeitnehmertätigkeit bezieht, muss nur in Ausnahmefällen eine Steuererklärung abgeben. Denn die auf den Arbeitslohn anfallende Einkommensteuer wird schon durch den Arbeitgeber einbehalten und an den Staat abgeführt.

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