Expertinnen der Steuerberaterkammer beantworten bei einer Telefonaktion unserer Zeitung Fragen der Leser
RZ-Telefonaktion am 21. April: Experten beantworten Fragen – Wie sich die Steuerlast für 2020 senken lässt
Auch bei der Steuer hat sich in der Pandemie einiges verändert. Auf Fragen zum Kurzarbeitergeld oder Homeoffice gibt es bei unserer Telefonaktion Antworten, die Geld wert sein können. Bis Ende Juli müssen Pflichtsteuererklärungen für 2020 beim Finanzamt eintreffen. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Viele Arbeitnehmer, Freiberufler und Rentner müssen bis zum 31. Juli eine Einkommensteuererklärung fürs Kalenderjahr 2020 abgeben. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater einreichen lässt, hat noch bis zum 28. Februar 2022 Zeit. Weil sich das Steuerrecht häufig ändert und es nach dem Corona-Jahr 2020 viele Sonderregeln gibt, bietet unsere Zeitung und die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Telefonaktion an, bei der unsere Leser am Mittwoch, 21. April, von 16 bis 18 Uhr zwei erfahrene Steuerberaterinnen um Rat fragen können, Nadine Michel aus Mainz sowie Karin Willig aus Ingelheim. Vorab beantworten wir grundsätzliche Fragen.

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Auch bei der Steuer hat sich in der Pandemie einiges verändert. Auf Fragen zum Kurzarbeitergeld oder Homeoffice gibt es bei unserer Telefonaktion Antworten, die Geld wert sein können. Bis Ende Juli müssen Pflichtsteuererklärungen für 2020 beim Finanzamt eintreffen. Foto: dpa
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Wer ist zu einer Einkommensteuererklärung 2020 verpflichtet?

Wer ausschließlich Lohn oder Gehalt aus einer Arbeitnehmertätigkeit bezieht, muss nur in Ausnahmefällen eine Steuererklärung abgeben. Denn die auf den Arbeitslohn anfallende Einkommensteuer wird schon durch den Arbeitgeber einbehalten und an den Staat abgeführt. 2020 waren aber viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Damit bezogen sie Lohnersatzleistungen, zu denen neben dem Kurzarbeitergeld auch Eltern-, Kranken- und Arbeitslosengeld gehören. Bei diesen Leistungen besteht eine Pflicht zur Steuererklärung. Denn sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Auch Arbeitnehmer, die neben den Einkünften als Arbeitnehmer mehr als 410 Euro an zusätzlichen Einkünften ohne Lohnsteuerabzug (etwa Vermietung und Verpachtung) beziehen, müssen eine Erklärung machen.

Wie wirkt es sich aus, wenn man 2020 zeitweise Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen hat?

Der Bezug von mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld oder anderer Lohnersatzleistungen wie Kinderkrankengeld oder Arbeitslosengeld kann zu einer Steuernachzahlung führen. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist zwar eigentlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass der persönliche Steuersatz durch den Bezug von Lohnersatzleistungen erhöht wird. Ob der Bezug von Kurzarbeitergeld am Ende zu einer Rückzahlung oder Nachzahlung führt, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer bereits gezahlt worden ist.

Eltern erhielten 2020 für jedes Kind 300 Euro vom Staat – zusätzlich zum Kindergeld. Wie wirkt sich das steuerlich aus?

Der Kinderbonus wird wie Kindergeld beim steuerlichen Familienleistungsausgleich berücksichtigt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung automatisch, ob die Berücksichtigung des Kindergelds oder des Kinderfreibetrags für die Eltern finanziell günstiger wäre. Ein entsprechender Antrag ist nicht erforderlich. Der Kinderbonus verringert also eine mögliche steuerliche Entlastung. Wurde jedoch auch Kinderkrankengeld (bis zu 20 Tage pro Elternteil oder 40 Tage für Alleinerziehende) bezogen, gilt dieses als Lohnersatzleistung, das wie Kurzarbeitergeld zu Nachzahlungen führen kann.

Beide Ehepartner sind berufstätig. Ist es besser, sich steuerlich getrennt oder gemeinsam veranlagen zu lassen?

Da das Finanzamt nicht prüft, welche Lösung für ein Ehepaar günstiger wäre, muss man diese Frage rechtzeitig klären, um die günstigere Variante zu wählen. Durch Leistungen wie Abfindungen, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld kann es zu erheblichen Unterschieden zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung kommen. Experten empfehlen, sich frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen oder die Steuererklärungen probeweise mit geeigneten Programmen vorab zu berechnen.

Wie lässt sich Homeoffice von der Steuer absetzen?

Wegen der Corona-Pandemie dürfen Steuerpflichtige, die 2020 im Homeoffice gearbeitet haben, aber kein separates Arbeitszimmer besitzen, eine Pauschale von 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend machen. Die Pauschale wird für Tage gewährt, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde. Sie wird aber auf den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro angerechnet.

Steuerberaterin Nadine Michel gibt Tipps, wie Sie kein Geld verschenken.
privat

Wie lassen sich Computer sowie andere Hard- und Software, die fürs Homeoffice angeschafft werden, steuerlich geltend machen?

Die Finanzverwaltung hat die steuerlich zugrunde liegende Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer) von Hardware und Software von bisher drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Anschaffungen dürfen also in voller Höhe im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt rückwirkend seit 1. Januar 2021. Wirtschaftsgüter, die 2020 erworben wurden, müssen noch über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden.

Müssen Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden?

Seit 2018 müssen in der Regel keine Belege eingereicht werden. Allerdings sollten alle Belege aufbewahrt werden, um sie bei Nachfragen präsentieren zu können.

Wann lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen?

Die Chancen, dass es Geld vom Staat zurückgibt, steigen, sofern die Werbungskosten über der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegen. Dies kann schon der Fall sein, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei einer Fünftagewoche länger als 15 Kilometer ist und 30 Cent pro Kilometer absetzbar sind. Kommen noch andere Werbungskosten wie Kosten fürs Arbeitszimmer, für Arbeitskleidung oder Weiterbildung dazu, sinkt die Steuerlast. Absetzbar sind auch Kinderbetreuungskosten, der Lohnanteil von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. us

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