Würde das Bundesgericht das noch vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz erarbeitete Berechnungsmodell ebenfalls verwerfen, würde dies neben Rheinland-Pfalz noch mehrere Bundesländer betreffen, die die Methode ebenfalls übernommen hatten. In Rheinland-Pfalz müssen etwa 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden. Gegen gut 1,9 Millionen Bescheide, die bereits verschickt wurden, läuft eine Welle von bislang etwa 280.000 Einsprüchen. Der Eigentümerverband Haus & Grund sowie der Steuerzahlerbund im Land unterstützen Musterklagen.
Welche Zweifel das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat
Das rheinland-pfälzische Finanzgericht hat ernste Bedenken daran, dass die für die Berechnung der Grundsteuer entscheidenden Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind. Dabei bezweifelt es auch die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse (wir berichteten ausführlich). Zudem könnten Datenlücken die Ermittlung von Bodenrichtwerten verzerren. Wegen vieler gesetzlicher Pauschalierungen befürchtet das Gericht auch eine gleichheitswidrige Nivellierung der Grundstücksbewertung mit systematischen Unterbewertungen hochwertiger Immobilien.
Wie geht es jetzt weiter mit der Grundsteuerreform - nachdem das rheinland-pfälzische Finanzgericht in Neustadt/Weinstraße Zweifel an den Berechnungsgrundlagen angemeldet hat? Der Präsident der Steuerberaterkammer, Walter Sesterhenn, fordert, jeden Bescheid zur neuen Grundsteuer mit einem ...Streit um Grundsteuer: Steuerberaterkammer fordert Vorbehaltsvermerk für jeden Bescheid
Das Finanzministerium betont, dass es von der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt ist. Darin fühlt es sich von einem Urteil des sächsischen Finanzgerichts bestätigt. Die Beschwerde legte formal das für die angegriffenen Berechnungen zuständige Finanzamt in der Pfalz ein. Alle Betroffenen hoffen auf eine zeitnahes Urteil der Bundesrichter. Denn von Januar 2025 an sollen die neuen Sätze in den Gemeinden gelten.