Rheinland-Pfalz/München
Rheinland-Pfalz legt Beschwerde ein: Bundesgericht muss Grundsteuer regeln
Aus für Eigenheimzulage
Wird die Grundsteuer nach der Reform korrekt berechnet? Darüber wird gestritten.
Volker Heick. picture-alliance/ dpa/dpaweb/Vol

Nächste Runde im juristischen Streit um die Grundsteuerreform: Nachdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlagen geäußert hat, kommt es nun zur Klärung vor dem Bundesfinanzhof. Denn aus der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung wurde Beschwerde eingelegt.

Aus für Eigenheimzulage
Wird die Grundsteuer nach der Reform korrekt berechnet? Darüber wird gestritten.
Volker Heick. picture-alliance/ dpa/dpaweb/Vol

Nach den erheblichen Zweifeln des Finanzgericht Rheinland-Pfalz an der Verfassungsmäßigkeit der neue Grundsteuer-Berechnung muss jetzt der Bundesfinanzhof in München entscheiden, ob die Reform des in Rheinland-Pfalz geltenden Bundesmodells rechtens ist oder doch noch kippt. Wie das Mainzer Finanzministerium erklärte, wurde inzwischen Beschwerde gegen die beiden Beschlüsse des Gerichts in Neustadt/Weinstraße eingelegt.

Würde das Bundesgericht das noch vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz erarbeitete Berechnungsmodell ebenfalls verwerfen, würde dies neben Rheinland-Pfalz noch mehrere Bundesländer betreffen, die die Methode ebenfalls übernommen hatten. In Rheinland-Pfalz müssen etwa 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden. Gegen gut 1,9 Millionen Bescheide, die bereits verschickt wurden, läuft eine Welle von bislang etwa 280.000 Einsprüchen. Der Eigentümerverband Haus & Grund sowie der Steuerzahlerbund im Land unterstützen Musterklagen.

Welche Zweifel das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat

Das rheinland-pfälzische Finanzgericht hat ernste Bedenken daran, dass die für die Berechnung der Grundsteuer entscheidenden Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind. Dabei bezweifelt es auch die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse (wir berichteten ausführlich). Zudem könnten Datenlücken die Ermittlung von Bodenrichtwerten verzerren. Wegen vieler gesetzlicher Pauschalierungen befürchtet das Gericht auch eine gleichheitswidrige Nivellierung der Grundstücksbewertung mit systematischen Unterbewertungen hochwertiger Immobilien.

Das Finanzministerium betont, dass es von der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt ist. Darin fühlt es sich von einem Urteil des sächsischen Finanzgerichts bestätigt. Die Beschwerde legte formal das für die angegriffenen Berechnungen zuständige Finanzamt in der Pfalz ein. Alle Betroffenen hoffen auf eine zeitnahes Urteil der Bundesrichter. Denn von Januar 2025 an sollen die neuen Sätze in den Gemeinden gelten.

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