Koblenz
Rhein-Lahn-Kreis: Grundstückseigentümer darf für Straßenausbau enteignet werden

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Koblenz - Für den Ausbau einer Kreisstraße in Dienethal (Rhein-Lahn-Kreis) darf ein Grundstücksbesitzer enteignet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 K 922/12.KO).

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Koblenz – Für den Ausbau einer Kreisstraße in Dienethal (Rhein-Lahn-Kreis) darf ein Grundstücksbesitzer enteignet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 K 922/12.KO). Da der Eigentümer den Verkauf von Teilen seiner Grundstücke strikt abgelehnt habe, könne die Straße nur mit einer Enteignung ausgebaut werden, befanden die Richter.

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