Rheinland-Pfalz. Geht es um die Steuererklärung, geht es bei der Telefonaktion unserer Zeitung mit der rheinland-pfälzischen Steuerberaterkammer immer richtig rund. Am Ende ist Steuerberater Ralf Nick froh, dass seine Telefonanlage in der Kanzlei „nicht explodiert ist“. Denn wegen der Corona-Krise standen er und sein Kollege Matthias Garrn mit Abstand zur Redaktion pausenlos Rede und Antwort – zu absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen, Werbungskosten, Unterhalt oder der elektronischen Steuererklärung per Elster-Programm der Finanzämter.
Viele Fragen drehten sich um Kosten, die der Staat steuermindernd anerkennt, wenn Eltern in einem Heim untergebracht werden müssen, aber für die Kosten das eigene Ersparte und die Pflegeversicherung nicht ausreichen. Dazu kann Nick sagen: Kommen Kinder für Kosten der Unterbringung der Eltern zusätzlich auf, werden die Ausgaben als Unterhalt – wie fürs Kind im Studium – bis zu maximal 9168 Euro steuermindernd anerkannt.