Rheinland-Pfalz
„Reichsbürger“-Prozess Koblenz: Auch zweiter Befangenheitsantrag läuft ins Leere
Prozess "Vereinte Patrioten"
Der angeklagte Prepper und Survivalist Thomas K. (52, im Bild) will den mutmaßlichen Drei-Stufen-Plan der „Vereinten Patrioten“ – Lauterbach kidnappen, Staatsputsch, Blackout – für mehr oder minder undurchführbar gehalten haben. Foto: Thomas Frey/dpa
Thomas Frey. picture alliance/dpa/dpa POOL

Der angeklagte Prepper und Survivalist Thomas K. (52) will den mutmaßlichen Drei-Stufen-Plan der „Vereinten Patrioten“ – Lauterbach kidnappen, Staatsputsch, Blackout – für mehr oder minder undurchführbar gehalten haben.

Der von Elisabeths R.s (75) Verteidigerteam gegen die Richter gestellte Befangenheitsantrag (auch Ablehnungsgesuch genannt) im Prozess um die mutmaßliche Terrorgruppe „Vereinte Patrioten“ ist von einem Vertretersenat als unbegründet zurückgewiesen worden. Es war bereits der zweite Antrag dieser Art im Koblenzer Staatsschutzverfahren – dem jüngsten hatten sich auch die Verteidiger von Michael H. (44) angeschlossen.

Ablehnungsgründe seien aber schlicht nicht gegeben, und der Koblenzer Senat habe sich – entgegen den Behauptungen der Antragsteller – auch noch kein abschließendes Bild vom Sachverhalt gemacht, hieß es zur Begründung. Ergo könne von einer Voreingenommenheit nicht die Rede sein.

„Mache es so einfach wie möglich”

Im Fokus des jüngsten Verhandlungstages stand im Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) die Vernehmung eines 31-jährigen Ermittlers, der beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz die Leitung des Dezernats für politisch motivierte Kriminalität innehat. Der 31-Jährige hatte den angeklagten Survivalist und Prepper Thomas K. (52) im Oktober des vergangenen Jahres zu den Tatvorwürfen aus der Anklage vernommen.

Nach Aussagen des Ermittlers habe der 52-jährige Angeklagte während des Verhörs angegeben, dass er den mutmaßlichen Drei-Stufen-Plan (Lauterbach kidnappen, Staatsputsch, Blackout) aus der Anklageschrift für mehr oder minder undurchführbar gehalten habe. In diesem Zuge soll Thomas K. auf das sogenannte KISS-Prinzip verwiesen haben: KISS ist ein Akronym und steht für „keep it simple and stupid” (etwa „mache es so einfach wie möglich”).

Thomas K. will diese Einschätzung indes bedauerlicherweise einzig dem Hauptangeklagten Thomas O. (56) mitgeteilt haben – und zwar während einer Zigarettenpause bei einem persönlichen Treffen der mutmaßlichen Gruppenmitglieder. Thomas K. gibt offenbar selbst zu, dass dies nicht wirklich als eindeutige Abgrenzung von den mutmaßlichen Extremisten gelesen werden kann.

In Koblenz angeklagt sind bekanntlich Thomas K. (51), Thomas O. (56), Sven B. (55), Michael H. (44) und Elisabeth R. (75). Dem Quintett wird vorgeworfen, eine inländische terroristische Vereinigung gegründet oder sich darin mitgliedschaftlich betätigt zu haben. Allen Fünfen wird die „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund“ vorgeworfen (wir berichteten ausführlich).

Tschetschenische Söldner rekrutieren?

Auch Details zur „Operation Klabautermann“, also der mutmaßlich geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, hatte Thomas K. bei der Vernehmung durch den LKA-Mann preisgegeben. Bei einem Treffen der mutmaßlichen Gruppenmitglieder, so der Angeklagte, sei thematisiert worden, dass ein Bundesminister selbstredend stets von Personenschützern bewacht werde. Und dass diese im Notfall auch Gebrauch von ihren Waffen machen würden.

Deshalb habe offenbar zwischenzeitlich sogar die Idee im Raum gestanden, tschetschenische Söldner für die Tötung der Sicherheitsleute zu rekrutieren. Der Satz, „es sollten Typen sein, die für Geld alles machen“, soll mutmaßlich bei dem Treffen gefallen sein. Thomas K. betonte indes, dass er selbst keine “Kollateralschäden" in Kauf genommen hätte. Der 52-Jährige will sich inzwischen von radikalen Ideen losgesagt haben. Der LKA-Ermittler gab am Donnerstag zu Protokoll, dass er Thomas K. dies abnehme.

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