Rheinland-Pfalz
Rechtsausschuss: Immunität von Billen sollte aufgehoben werden
Rechtsausschuss: Immunität von Billen sollte aufgehoben werden

Michael Billen (CDU)

dpa

Rheinland-Pfalz -ö Der CDU-Abgeordnete Billen soll von seiner Tochter geheime Infos zum Nürburgring beschafft haben. Das Strafverfahren kann aber erst wieder starten, wenn seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben ist.

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Rheinland-Pfalz -ö Der CDU-Abgeordnete Billen soll von seiner Tochter geheime Infos zum Nürburgring beschafft haben. Das Strafverfahren kann aber erst wieder starten, wenn seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben ist. Dies ist zunächst mal gescheitert.

Der Weg für ein Strafverfahren gegen den rheinland-pfälzischen CDU-Abgeordneten Michael Billen wegen der Dienstgeheimnis-Affäre ist noch nicht frei. Der Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags empfahl dem Parlament am Freitag zwar, die Immunität von Billen aufzuheben. Eine direkte Aufhebung per Zwei-Drittel-Mehrheit scheiterte aber bei der Sondersitzung in Mainz. Die CDU hatte Diskussionsbedarf angemeldet. Nun muss der Landtag entscheiden – möglicherweise in einer Sondersitzung trotz Sommerpause. SPD und Grüne zeigten sich verwundert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Eifeler CDU-Abgeordneten vor, er habe seine Tochter – eine Polizistin – angestiftet, geheime Polizeidaten zu umstrittenen Geschäftspartnern des Nürburgrings zu beschaffen. Billen will die Daten bei ihr nur „abgegriffen“ haben. Die zunächst geplante Privatfinanzierung des Nürburgring-Ausbaus war 2009 spektakulär gescheitert. Erst wenn die Immunität von Billen aufgehoben ist, kann das Gerichtsverfahren weitergehen, das derzeit eingestellt ist.

Der Rechtsausschuss brachte die erforderliche Mehrheit nicht zustande, um den Schutz von Billen vor Strafverfolgung aufzuheben. „Dafür hat der Ausschuss dem Landtag einem Empfehlung mit einfacher Mehrheit ausgesprochen (...), die Genehmigung zu erteilen und die Immunität aufzuheben“, sagte der Ausschussvorsitzende Herbert Schneiders (CDU). Er begründete die zweistündige Dauer der Sitzung damit, dass die Mitglieder erstmals aktuelle Unterlagen der Staatsanwaltschaft einsahen. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit wären auch Stimmen der CDU notwendig gewesen.

Billen sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Ich gebe gar keinen Kommentar ab.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Hendrik Hering geht davon aus, dass der Landtag die Immunität aufheben wird. „Da kann ich mir nicht vorstellen, dass der Landtag dem nicht zustimmen wird“, sagte er. „Für das Ansehen des Rechtsstaates und des Parlamentes halte ich das für unverzichtbar. Ich bin über das Ergebnis verwundert.“ Der Grünen-Abgeordnete Gunther Heinisch kritisierte: „Ich halte die Verzögerung aus meiner persönlichen Einschätzung für vollkommen unnötig.“

Das Verfahren gegen Billen ist derzeit ausgesetzt. Der bisherige Landtag hatte die Immunität bereits aufgehoben. Wegen der Landtagswahl ist nun aber eine neue Entscheidung notwendig.

In der Justiz gibt es ein Tauziehen um den Fall: Das Oberlandesgericht in Zweibrücken hatte beschlossen, dass sich Billen und seine Tochter vor dem Landauer Landgericht verantworten müssen. Das Landgericht verwies das Verfahren gegen die Tochter aber zurück ans Amtsgericht, um es nicht weiter zu verzögern, solange die Immunität von Billen nicht aufgehoben ist. Dagegen gab es eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft, so dass nun das OLG am Zug ist.

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