An dieser Stelle soll die geplante Mittelrheinbrücke eines Tages den Rhein überqueren: Zwischen St. Goarshausen-Wellmich und St. Goar-Fellen sieht das Raumordnungsverfahren einen Brückenbau als verträglich an. Doch wie kommt so eine Einordnung zustande? Thomas Frey. picture alliance/dpa
Was hat Vorrang: Wirtschaftlicher Fortschritt oder bedingungsloser Schutz der Natur? Modernisierung der Infrastruktur oder Schutz des Welterbes? Beim Raumordnungsverfahren zur Mittelrheinbrücke mussten auch diese Fragen geklärt und abgestimmt werden.
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Nachdem das Projekt jahrzehntelang diskutiert, angestoßen, dann wieder auf die lange Bank verschoben und endlich doch in Angriff genommen wurde, erging am 28. Juni 2023 der raumordnerische Entscheid zur Mittelrheinbrücke zwischen St. Goar und St. Goarshausen.