Limburg
Prüfbericht zur Kostenexplosion: Limburger Bischof hat keine staatlichen Gesetze gebrochen - Kirchenrecht betroffen

Limburg - Im Prüfbericht zu den explodierenden Baukosten für die Limburger Bischofsresidenz werden Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst offenbar keine Verstöße gegen staatliche Gesetze oder Vorschriften nachgewiesen.

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„Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen“, zitierte die „Welt am Sonntag“ einen der Verfasser des Prüfberichtes.

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