15 Verhandlungstage
Prozess um Leichen vom Rodder Maar beginnt in Koblenz
Ein Absperrband der Polizei: In Niederdürenbach in der Eifel (Kreis Ahrweiler) sind am Sonntagmorgen, 20.10.2024, in unmittelbarer Nähe des Rodder Maars zwei Leichen gefunden worden.
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Am idyllischen Rodder Maar wurden Ende Oktober des vergangenen Jahres zwei Leichen gefunden - nun steht der Termin für den Prozessauftakt in Koblenz. Details und Hintergründe.

Der Kriminalfall um die zwei bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Leichen vom Rodder Maar kommt vor Gericht. Laut einer Mitteilung des Landgerichts Koblenz hat die 14. große Strafkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen die beiden Angeklagten nun unter anderem wegen Mordes zur Hauptverhandlung zugelassen – und das Hauptverfahren eröffnet.

Prozessauftakt ist am Dienstag, 20. Mai, um 9.30 Uhr im Koblenzer Landgericht. Stand jetzt sind 14 Fortsetzungstermine – bis Ende Juli reichend – anberaumt. Das öffentliche Interesse an dem Prozess dürfte groß sein, denn der Fund der Leichen am eigentlich so idyllischen Rodder Maar Ende Oktober 2024 hatte bis über die Grenzen der Region hinweg für Fassungslosigkeit gesorgt. Die mutmaßlichen Motive und das brutale Vorgehen sind erschütternd. Bei den Getöteten handelt es sich um einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Altenkirchen und einen 61-jährigen Deutschen aus der Pfalz. Auf der Anklagebank werden eine 51-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem Landkreis Ahrweiler und ein 41-jähriger Mann deutscher Staatsangehörigkeit sitzen.

Angeklagte sollen Liebespaar gewesen sein

Laut Mitteilung des Landgerichts legt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten in zwei Fällen jeweils gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge zur Last. Die Angeklagte und der Angeklagte sollen in einer Liebesbeziehung gewesen sein. Die Tötung der zwei Männer sollen sie laut Anklagevorwurf jeweils aus Habgier, heimtückisch sowie zur Ermöglichung einer anderen Straftat begangen haben, teilt das Landgericht mit.

Die 51-Jährige soll demnach eine Bekanntschaft zu dem 61-jährigen Opfer gepflegt haben. „Der 61-jährige Geschädigte soll aufgrund psychischer Erkrankungen unter anderem unter Wahnvorstellungen gelitten haben. Die Angeklagten sollen dem 61-jährigen Geschädigten geglaubt haben, dass er adeliger Abstammung sei und über beträchtliches Vermögen verfüge“, teilt das Landgericht mit.

Mit Vorschlaghammer erschlagen

Die Angeklagten sollen eine Möglichkeit gesehen haben, an dieses vermeintliche Vermögen zu gelangen. Sie sollen den 61-Jährigen zu ihrer Wohnanschrift in Bad Breisig (Landkreis Ahrweiler) gelockt haben, wo sie den Mann am 16. Oktober 2024 – wie vorher geplant – mit einem Messer angegriffen, gefesselt und mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben sollen.

Das 28-jährige Opfer soll für die Angeklagten deren Haus saniert haben. Im Gegenzug soll vereinbart worden sein, dass er die Erdgeschosswohnung übertragen bekomme, heißt es laut Mitteilung. Unter anderem um an das Auto des 28-Jährigen zu kommen und um seinen Einzug abzuwenden, sollen die Angeklagten ihn am 19. Oktober 2024 zu der Anschrift gelockt haben, und ihn – wie vorher geplant – gefesselt und mit einem Fausthammer erschlagen haben. Zur Beseitigung der Leichen sollen die Angeklagten diese noch am selben Abend mit dem Auto des 28-Jährigen zum Rodder Maar gefahren und angezündet haben. Wo die Leichen am nächsten Morgen gefunden wurden.

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