Petition Hunderte Bürger fordern anderegesetzliche Vorschrift
Privatsphäre geht vor: Ruhestörer können Polizei zum Narren halten
Lässt ein Ruhestörer die Polizei nachts nicht in die Wohnung, sind die frustrierten Beamten ziemlich machtlos. Foto: Stephan Dinges
Stephan Dinges -

Rheinland-Pfalz. Für die Polizei ist es ein Aufreger – für die von nächtlicher Ruhestörung entnervten Bürger auch: Nach dem rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsrecht (POG) darf eine zur Hilfe gerufene Streife nicht die Wohnung betreten, um die Lärmquelle abzustellen oder zu konfiszieren, wenn der Störer damit nicht einverstanden ist. Darüber schütteln auch Polizisten in anderen Bundesländern den Kopf.

Denn anders als ihre rheinland-pfälzischen Kollegen können sie sich auf entsprechende gesetzliche Vorschriften stützen, wie es beispielsweise in NRW heißt. In Rheinland-Pfalz gelten hingegen vor allem zur Nachtzeit besonders strenge Vorgaben. Um Landesregierung und Landtag als Gesetzgeber Druck zu machen und den Beispielen anderer Länder zu folgen, hat der Polizist Markus Lacher (Germersheim) eine öffentliche Petition auf der Internetseite des ...

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