Rheinland-Pfalz – Für Klassentreffen, Betriebsausflüge oder an Christi Himmelfahrt als „Vatertagstour“: Planwagenfahrten sind beliebt, vor allem in ländlichen Gegenden.
Bevor es losgeht, müssen einige Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Denn diese Art der Personenbeförderung muss von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Der Anhänger muss für den Personentransport zugelassen sein, das heißt, er muss die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten (durch rutschfeste Stehflächen, festgeschraubte Tische und Bänke, Geländer und ähnliches). Der TÜV muss das Gefährt abnehmen. Zudem braucht der Fahrer einen Führerschein für den Traktor (oder eine andere Zugmaschine). Wenn mehr als acht Personen mit im Planwagen fahren, muss der Fahrer einen Busschein besitzen, also einen Führerschein der Klasse D1E. Die Wegstrecke des Planwagens muss Verbandsgemeinde oder Kreisverwaltung bekannt sein. Versichert sind Fahrgäste und Fahrer über die Kfz-Haftpflicht des Veranstalters.