Nach Aussagen mehrerer am Koblenzer Landgericht gehörter Zeugen, soll der im „Paladin“-Prozess Hauptangeklagte Joachim T. bei einem rheinland-pfälzischen Schützenverein versucht haben, Gleichgesinnte zu finden und diese für eine mutmaßlich geplante bewaffnete Abwehr der Corona-Maßnahmen zu mobilisieren. Wie der Vorsitzende dieses Vereins im Zeugenstand angab, sei dieser Plan des 39-Jährigen indes nach hinten losgegangen.
Die Vorwürfe aus der Anklageschrift
Joachim T. muss sich seit einigen Wochen vor der Koblenzer Staatsschutzkammer III um Richterin Julia Rau verantworten (wir berichteten). Er soll im Herbst 2020 – aufgrund der Corona-Maßnahmen – die Vorstellung entwickelt haben, dass der Staat unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung die Grundrechte abschaffen wolle. Infolgedessen soll T. sich dazu entschlossen haben, eine bewaffnete Vereinigung mit dem Namen „Paladin“ zu gründen. Das Ziel soll laut Staatsanwaltschaft die bewaffnete Abwehr staatlicher Corona-Maßnahmen gewesen sein. Später soll T. seine zwei in Koblenz Mitangeklagten, einen 63-jährigen und einen 57-jährigen Mann, für die Gruppe angeworben haben.
Joachim T. soll Mitglied in Schützenverein geworden sein
Am jüngsten Prozesstag ist ein 57-jähriger Vorsitzender eines Schützenvereins als Zeuge angehört worden. Der Mann kannte Joachim T. eigenen Angaben zufolge bereits vor der Pandemie – er war Patient bei dem angeklagten Physiotherapeuten. „Als Physiotherapeut ist er wirklich spitze. Muss ich wirklich sagen“, sagte der Zeuge über den Hauptangeklagten. Offenbar verstand man sich gut – später wurde Joachim T. nach Aussagen des Zeugen sogar Mitglied in dem Schützenverein.
Der 57-Jährige gab dazu an, dass zu diesem Zeitpunkt schlicht nicht absehbar gewesen sei, dass T. sich radikalisieren würde. Aber ja: Gegen die Corona-Maßnahmen habe T. im Verein gehetzt. Und wer nicht auf diese Kritik angesprungen sei, den habe T. despektierlich behandelt und als eine Art Mitläufer verlacht. Joachim T. habe keine anderen Meinungen akzeptiert, unterstrich der Zeuge. Doch seien T.s Ansichten im Schützenverein nicht auf fruchtbaren Boden gefallen: „Im Prinzip ist da keiner gefolgt. Es hat keiner diese Argumentation aufgenommen“, hieß es.
„Die Demonstranten müssen genauso bewaffnet sei wie die Polizisten“
Laut Aussagen des 57-jährigen Schützenvereinsvorsitzenden soll Joachim T. auch folgender Satz über die Lippen gekommen sein: „Die Demonstranten müssen genauso bewaffnet sein wie die Polizisten.“ Auf dem Schießstand des Vereins soll der 39-Jährige „mit der Vereinspistole“ geschossen haben. Und das nicht dilettantisch: „Er hat gut geschossen.“
Ein zweiter Zeuge, ebenfalls Mitglied in dem Schützenverein, berichtete, dass Joachim T. als eine Art „Prediger“ aufgetreten sei. Man solle sich bewaffnen, die „Bullen“ seien es schließlich auch – derartige Äußerungen habe es im Schützenhaus gegeben. „Er hat viel geredet“, sagte der 55-jährige Zeuge. Über „bewaffneten Widerstand“, weshalb bei ihm die roten Lämpchen im Kopf angesprungen seien, hieß es weiter.
Zeuge sagt, T. sei „Soziopath“ und „Psychopath“
Der Zeuge erklärte, dass T. sehr intelligent – jedoch auch ein „Soziopath“ und ein „Psychopath“ sei. Die Rede war diesbezüglich von einem „Statut“, das T. aufgestellt haben soll. Darin heiße es unter anderem, dass Staatsanwälte umgebracht werden sollen. Besagtes Statut will der Zeuge aber nie selbst zu Gesicht bekommen, sondern lediglich davon gehört haben.
Der Zeuge besitzt eigenen Angaben zufolge einen Bunker. Befehlstonartig soll Joachim T. ihm dazu gesagt haben, dass er darin „trainieren“ wolle, schilderte der Zeuge weiter. Und, dass T. ihn irgendwann gefragt habe, ob er ihm nicht eine Waffe abkaufen wolle.
Und dann kam die Anzeige
Joachim T. war schließlich von Mitgliedern des Schützenvereins angezeigt worden. Interessant: Nach Aussagen der gehörten Zeugen habe die Polizei ihnen daraufhin erklärt, dass man bitte Stillschweigen bewahren solle. Es sei dann zu einer Art Kooperation mit der Polizei gekommen, hieß es seitens der Zeugen.
Wenig später war Joachim T. verhaftet worden – bei einem „Verkauf“ einer Waffe an einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten, im Fachjargon „noeP“ genannt. So nennt man Polizeibeamte, die im Rahmen ihrer Ermittlungen ihre wahre Identität und ihre Polizeifunktion nicht offenbaren.
Es soll sich um eine von Joachim T. mittels eines 3-D-Druckers hergestellte Waffe des Typs FGC-9 gehandelt haben. Die drei Buchstaben stehen dabei für „Fuck Gun Control“ (etwa „Scheiß auf Waffenkontrolle“). Für diese Tat hatte Joachim T. bereits eine Bewährungsstrafe vom Amtsgericht Wittlich kassiert.