Koblenz
OLG Koblenz muss Sicherungsverwahrung neu prüfen
OLG Koblenz muss Sicherungsverwahrung neu prüfen
dpa

Koblenz - Nach dem neuen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sicherungsverwahrung muss das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zwei Verfahren erneut prüfen. Dabei geht es um die Sicherungsverwahrung von zwei 58 und 60 Jahre alten Männern in der Justizvollzugsanstalt Diez. Der 1. und der 2. Strafsenat des OLG hatte sie als weiterhin gefährlich eingestuft, um die Frage einer Freilassung endgültig zu klären, aber beide Fälle an den BGH weitergereicht.

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Koblenz – Nach dem neuen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sicherungsverwahrung muss das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zwei Verfahren erneut prüfen.

Dabei geht es um die Sicherungsverwahrung von zwei 58 und 60 Jahre alten Männern in der Justizvollzugsanstalt Diez. Der 1. und der 2. Strafsenat des OLG hatte sie als weiterhin gefährlich eingestuft, um die Frage einer Freilassung endgültig zu klären, aber beide Fälle an den BGH weitergereicht.

„Beide Strafsenate müssen nun beraten, wie es weitergeht“, sagte ein OLG-Sprecher am Freitag. Damit sei aber in den nächsten Tagen noch nicht zu rechnen. Erst müsse der neue Leipziger BGH-Beschluss dem OLG vorliegen. Der BGH hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden, besonders gefährliche Straftäter dürften nach zehn Jahren nicht automatisch aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Damit stellte sich der BGH gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dem neuen Urteil lagen Fälle der OLG Stuttgart, Celle und Koblenz zugrunde.

In den aus Koblenz vorgelegten Fällen war die Sicherungsverwahrung für zwei 58 und 60 Jahre alte Männer in Diez bereits in den 1980er Jahren unter anderem wegen Vergewaltigung angeordnet worden. Nach zusätzlichen langjährigen Haftstrafen wird die Sicherungsverwahrung bei dem 58-Jährigen seit 1990 vollzogen, bei dem 60-Jährigen seit 1999. Das Landgericht Koblenz hatte den Fall des 60-Jährigen geprüft und die weitere Unterbringung aufgehoben. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein. Der 58-Jährige hatte gegen die erneute Anordnung der weiteren Sicherungsverwahrung Beschwerde eingelegt.

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