Oberlandesgericht Koblenz: Die Frist spielte beim aktuellen Fall gar keine Rolle
OLG Koblenz: Jüngstes Dieselurteil ändert Verjährung nicht
dpa

Koblenz. Verlängert das verbraucherfreundliche Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz im Dieselskandal etwa auch ausdrücklich die Verjährungsfrist für VW-Geschädigte? „Nein“, heißt es beim OLG auf Anfrage, nachdem eine entsprechende Darstellung in der Presse aufgetaucht war.

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„Weder in der schriftlichen Urteilsbegründung noch bei der Verkündung des Urteils noch in der vorausgegangenen mündlichen Verhandlung wurde die Verjährung des Schadensersatzanspruches thematisiert. Fragen zur Verjährung spielten im Verfahren und bei der Entscheidung überhaupt keine Rolle“, betont Gerichtssprecherin Petra Zimmermann.

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