Die Dorint-Hotelkette hält die Vergabe- und Geschäftspraxis am Ring für unrechtsmäßig.
DPA
Rheinland-Pfalz - Etappensieg für die Landesregierung und die privaten Nürburgring-Betreiber: Mit der Vergabe des Rennbetriebs samt Formel 1 ist offenbar nicht gegen deutsches Kartellrecht verstoßen worden. Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde der Hotelkette Dorint nach Informationen unserer Zeitung zurückgewiesen.
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Rheinland-Pfalz – Etappensieg für die Landesregierung und die privaten Nürburgring-Betreiber: Mit der Vergabe des Rennbetriebs samt Formel 1 ist offenbar nicht gegen deutsches Kartellrecht verstoßen worden. Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde der Hotelkette Dorint nach Informationen unserer Zeitung zurückgewiesen.