Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen hält es großzügig
Nordrhein-Westfalen hält es großzügig

Flohmärkte sind bundesweit für Zehntausende von Menschen eine Leidenschaft, insbesondere am Wochenende.

dpa

Rheinland-Pfalz - Sind Verbote von Flohmärkten auch in anderen Bundesländern ein Thema?

Lesezeit 2 Minuten

Von unserer Redakteurin Ursula Samary

Rheinland-Pfalz – Sind Verbote von Flohmärkten auch in anderen Bundesländern ein Thema? Die Frage stößt eher auf Erstaunen. Auch wenn die Kulanz bei Floh- und Trödelmärkten unterschiedlich ausgeprägt ist: Bei einer Stichprobe ist nirgendwo zu hören, dass „marktmäßig organisierte Verkäufe von privat an privat“ an Sonn- und Feiertagen verboten sind, weil sie gegen den Sonn- und Feiertagsschutz verstoßen. So sieht es offenbar nur das Mainzer Wirtschaftsministerium.

In Nordrhein-Westfalen, wo der Trödelkönig Roland Beuge längst Kult ist und beim WDR eine eigene Sendung hat, sind die Terminkalender jedenfalls noch prall gefüllt, wie ein Blick ins Internet zeigt. Im Düsseldorfer Innenministerium ist auch nicht bekannt, dass an die Kommunen besondere Einschränkungen verschickt wurden.

In Baden-Württemberg ist es sonntags erlaubt, dass von privat an privat gefeilscht und gehandelt wird. „Da gibt es auch keine besonderen Vorgaben an die Kommunen“, heißt es im Stuttgarter Innenministerium. Gewerbliche Märkte sind hier allerdings nur an verkaufsoffenen Sonntagen erlaubt. Das bedauern Marktveranstalter – und schauen neidvoll ins katholische Bayern. Aber auch im Freistaat ist eigentlich nur der Verkauf von privat an privat problemlos möglich, heißt es im Innenministerium. Es gibt aber „natürlich“ auch einige Ausnahmen, die sich an Traditionen, Akzeptanz und besonderem Charakter orientieren, heißt es da lieber etwas schwammig – und damit von Gemeinden frei auslegbar.

Im benachbarten Hessen sind Flohmärkte und Messen als „Ausdruck sonntäglicher Muße mit dem gesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage“ vereinbar, wenn sie nicht wöchentlich stattfinden und wenn private Verkäufer kein Entgelt an einen gewerblichen Veranstalter zahlen müssen. Außerdem dürfen sie nur „in kleinerem Umfang gebrauchte Einzelgegenstände des alltäglichen häuslichen Lebens (also nicht Neuware in hoher Stückzahl) zum Kauf anbieten“, wie es amtlich heißt. Denn die Hessen meinen, dass bei solchen Veranstaltungen, die von vielen Menschen wegen ihres „zumeist liebenswürdigen und skurrilen Charakters gerade an Sonn- und Feiertagen“ besucht werden, nicht der Profit, sondern das kurzweilige Gespräch und das Vergnügen im Vordergrund stehen. Für gewerbliche Flohmärkte gilt das sonntägliche Arbeitsverbot.

In Niedersachsen werden in evangelischen Gemeinden eher „Spezialmärkte“ an Sonntagen genehmigt als in katholischen, weiß das Wirtschaftsministerium. Für Veranstalter, die zu noblen Märkten in privaten Schlössern laden, gibt es nur Sicherheitsauflagen.

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