Justizminister Mertin hält umstrittenes Gesetz für verfassungswidrig - Aber der Bundesrat hat es kurz vor der Wahl gebilligt - Mainzer Initiative angekündigt
Neuer Mordprozess auch nach rechtskräftigem Freispruch? Justizminister hält neues Gesetz für verfassungswidrig
Justizminister Mertin  hält neues Gesetz für verfassungswidrig
dpa

Rheinland-Pfalz/Berlin. Trotz eines Freispruchs soll ein Mörder nicht davonkommen, wenn nach dem Prozess neue Beweise auftauchen: Diesem Ziel einer umstrittenen Änderung der Strafprozessordnung (StPO) zur Wiederaufnahme von Strafverfahren, das die Große Koalition unbedingt noch vor der Bundestagswahl durchsetzen wollte, stimmt der Bundesrat zu.

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Daran hat der erbitterte Gegenwind aus mehreren Ländern wie Rheinland-Pfalz sowie der Protest von Verfassungsrechtlern, Anwaltsverbänden und sogar der Bundesregierung nichts geändert. „Die Änderung ist verfassungswidrig und birgt die Gefahr des Dammbruchs“, erklärt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP).

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