Justizminister Mertin hält umstrittenes Gesetz für verfassungswidrig - Aber der Bundesrat hat es kurz vor der Wahl gebilligt - Mainzer Initiative angekündigt
Neuer Mordprozess auch nach rechtskräftigem Freispruch? Justizminister hält neues Gesetz für verfassungswidrig
Justizminister Mertin  hält neues Gesetz für verfassungswidrig
dpa

Rheinland-Pfalz/Berlin. Trotz eines Freispruchs soll ein Mörder nicht davonkommen, wenn nach dem Prozess neue Beweise auftauchen: Diesem Ziel einer umstrittenen Änderung der Strafprozessordnung (StPO) zur Wiederaufnahme von Strafverfahren, das die Große Koalition unbedingt noch vor der Bundestagswahl durchsetzen wollte, stimmt der Bundesrat zu.

Daran hat der erbitterte Gegenwind aus mehreren Ländern wie Rheinland-Pfalz sowie der Protest von Verfassungsrechtlern, Anwaltsverbänden und sogar der Bundesregierung nichts geändert. „Die Änderung ist verfassungswidrig und birgt die Gefahr des Dammbruchs“, erklärt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP).

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