Minister Lewentz sieht "Signal an Verfassungsfeinde" - Pflichten für Beamte
Neuer Gerichtsbeschluss – AfD gerät schärfer ins Visier: Minister Lewentz sieht „Signal an Verfassungsfeinde“
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Sina Schuldt. DPA

Rheinland-Pfalz. Nach einem neuen Gerichtsbeschluss ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz frei. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab. „Es gibt keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mehr und auch kein Verfahren, aufgrund dessen eine Beobachtung verboten wäre“, sagte ein Gerichtssprecher.

Lesezeit 2 Minuten

Innenminister begrüßt Urteil

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz hatte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Dienstag begrüßt, wonach der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Das Urteil schaffe eine Verbindlichkeit für das weitere Vorgehen des Verfassungsschutzes und sende ein „deutliches Signal an alle Verfassungsfeinde“, sagte der SPD-Politiker.

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