Zeuge im Rodder-Maar-Prozess
„Die Schädel waren auch zertrümmert“
Der See Rodder Maar im Kreis Ahrweiler liegt idyllisch und ruhig. Doch in der Nähe des Sees waren im Oktober 2024 zwei verbrannte Leichen gefunden worden.
Thomas Frey/dpa

Hat der Angeklagte im Rodder-Maar-Prozess 16 Mal mit einem Hammer auf das 28-jährige Opfer eingeschlagen? Und hatte die Angeklagte den Mann zuvor gefesselt? Schreckliche Schilderungen eines Schlüsselzeugen am Koblenzer Landgericht.

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Im Prozess um die zwei Leichen vom Rodder Maar ist nun ein Schlüsselzeuge im Koblenzer Landgericht vernommen worden. „Den Akten habe ich entnommen, dass Sie bei der Beseitigung der Leichen geholfen haben sollen“, sagte Richter Rupert Stehlin eingangs zu dem Mann. Der Zeuge erwiderte, dass er tatsächlich in dem Tathaus in Bad Breisig zugegen gewesen sei. Doch er will weder dabei geholfen haben, die zwei Leichen zwecks Transports in ein Auto zu hieven – noch sie später am Rodder Maar angezündet haben.

Der Zeuge erklärte, dass er im Oktober 2024 von dem 41-jährigen Angeklagten abgeholt worden sei. „Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, was ich sehen werde“, sagte er. In dem Haus der 51-jährigen Angeklagten in Bad Breisig angekommen habe er dann zwei Leichen sehen müssen. „Die Schädel waren auch zertrümmert.“ Die Leichen seien in eine Kiste gehievt, zum Rodder Maar gefahren, mit Benzin übergossen und angezündet worden. Die 51-jährige Angeklagte sei die Fahrerin gewesen, behauptete der Zeuge.

16 Hammerschläge?

Man sei dann gemeinsam „zu einem Russen“ gefahren. In Richtung des 41-jährigen Angeklagten zeigend sagte der Zeuge: „Da musste ich leider mitfahren, weil ich Angst hatte. Ich hatte Angst, weil dieser Herr vorher zwei Mal versucht hat, mich mit einem Kabel zu erdrosseln.“ Aus dem Haus des Russen habe er dann aber flüchten können, sei später kollabiert – und dann in einem Krankenhaus aufgewacht.

Der Zeuge behauptete ferner, dass der Angeklagte ihm Details zu den Tötungen verraten habe. So habe der 41-Jährige berichtet, dass die 51-jährige Angeklagte das 28-jährige Opfer aus dem Westerwald gefesselt – und er den Mann dann mit 16 Hammerschlägen getötet habe.

Einen Liter Whiskey intus?

Die Angeklagten sollen einst ein Paar gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord in zwei Fällen und gemeinschaftlichen Raub mit Todesfolge vor. Die Taten sollen unter anderem aus Habgier und heimtückisch begangen worden sein. Dem 28-Jährigen aus dem Kreis Altenkirchen soll laut Staatsanwaltschaft ein Deal mit der Angeklagten zum Verhängnis geworden sein. Demnach sollte er die Erdgeschosswohnung des Hauses der Frau sanieren und sie dafür später übertragen bekommen. Laut Staatsanwaltschaft wollten die Angeklagten dies jedoch verhindern.

Gerhard Prengel, einer der zwei Verteidiger des Angeklagten, hat nun einen Beweisantrag im Prozess gestellt: Ein Bausachverständigengutachten müsse eingeholt werden. Dieses könne aufzeigen, dass der 28-Jährige in dem Haus gepfuscht habe, was schließlich zu dem tödlichen Streit geführt habe, hieß es sinngemäß. Hans-Otto Sieg, Verteidiger zwei des Angeklagten, sagte, der Angeklagte sei bei der Attacke auf den 28-Jährigen alkoholisiert gewesen. Die Rede war von einem Liter Whiskey. Der Angeklagte behauptet in Koblenz, die Männer allein getötet zu haben: Das 61-jährige Opfer aus der Pfalz habe ihn beleidigt, der 28-jährige Westerwälder Pfusch betrieben. Die 51-jährige Angeklagte behauptet, an den Tötungen nicht beteiligt gewesen zu sein.

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