Reform des Bestattungsgesetzes
Nachfrage nach alternativen Bestattungsarten nimmt zu
Eine Seebestattung ist in Deutschland schon lange zugelassen. Mit einer Reform des Bestattungsgesetzes will Rheinland-Pfalz nun als erstes Bundesland erlauben, die Asche Verstorbener auch in Flüssen wie dem Rhein, der Mosel, der Saar und der Lahn zu verstreuen.
picture alliance/dpa/Ingo Wagner

In unseren Nachbarländern sind sie schon längst etabliert – künftig sollen auch in Rheinland-Pfalz alternative Bestattungsarten wie Fluss- oder Diamantbestattungen erlaubt sein. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine vermehrte Nachfrage im Land.

Lesezeit 4 Minuten
Wie und wo jemand bestattet werden möchte, ist eine sehr intime und individuelle Entscheidung. Dennoch gibt es – wie sollte es auch anders sein – viele gesetzliche Vorgaben, die die Art der Beerdigung einschränken. Das könnte sich bald ändern. Der rheinland-pfälzische Ministerrat beschloss vor Kurzem die Änderung des Landesbestattungsgesetzes.

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