Rheinland-Pfalz. Das Amtsgericht Germersheim hat gegen den fraktionslosen Landtagsabgeordneten Matthias Joa einen Strafbefehl wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr erlassen. Der Pfälzer Parlamentarier muss demnach laut Strafbefehl eine Geldstrafe von 5250 Euro (35 Tagessätze á 150 Euro) zahlen, wie das Amtsgericht Germersheim auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt.
Aktualisiert am 28. März 2023 17:32 Uhr
Joas Führerschein war nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Landau wenige Tage nach einer Trunkenheitsfahrt sichergestellt worden. Die Sicherstellung dauert nach Angaben der Behörde weiter an. Der Strafbefehl ist nach Auskunft des Amtsgerichts Germersheim noch nicht rechtskräftig.