Ein Hauptamt, mehrere Ehrenämter: Das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) macht das für Katastrophenschützerinnen und -schützer in Rheinland-Pfalz möglich. Diese Regelung bleibt nicht ohne Kritik, allerdings hätte ihr Wegfallen Konsequenzen für die Freiwilligen Feuerwehren des Landes, heißt es vonseiten des Innenministeriums (Symbolfoto). Marijan Murat/dpa. picture alliance/dpa
Eine Feuerwehrkraft, mehrere Wehren: Mehrfache Mitgliedschaften sind in RLP möglich, auch für Hauptamtliche. Mit Blick auf das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz sorgt das für Kritik. Warum das Innenministerium an der Regelung festhält.
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Wer in Rheinland-Pfalz in einer Feuerwehr aktiv ist, kann gleichzeitig einer anderen Feuerwehr angehören. Mehrfache Mitgliedschaften sind erlaubt. Auch, wer ein Hauptamt bekleidet, kann gleichzeitig ehrenamtlich tätig sein. Es muss allerdings festgelegt sein, welcher Dienst im Konfliktfall vorgeht.