Urteil am Landgericht
Nach Messerattacke nun psychiatrische Klinik
Ein 34-Jähriger soll im März im Westerwald seinem Stiefvater mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Nun ist am Koblenzer Landgericht ein Urteil gefallen. (Symbolfoto)
picture alliance / Thomas Frey/dpa

Der 34-Jährige, der im März im Westerwald seinem Stiefvater mit einem Messer in den Rücken gestochen haben soll, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das hat das Koblenzer Landgericht nun entschieden.

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Ein 34-Jähriger soll im März dieses Jahres seinen Stiefvater in einer Stadt im Westerwaldkreis mit einem Messer angegriffen haben – das Opfer überlebte. Der Angeklagte ist am Koblenzer Landgericht nun zwar freigesprochen worden, weil er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.

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