Um das Bundesverfassungsgericht besser als Bollwerk gegen Demokratiefeinde im Parlament schützen, haben sich im Bundestag Ampel-Koalition und die oppositionelle CDU/CSU geeinigt, die Struktur des Bundesgerichts im Grundgesetz abzusichern. Bisher sind Kernelemente wie etwa die Richterwahl nur in einfachem Gesetz geregelt, das auch mit nur einfachen Mehrheit geändert werden kann. Braucht jetzt auch der Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes in Koblenz ein besserer Schutzschild? VGH-Präsident Lars Brocker sieht keinen Handlungsbedarf, wie er unserer Zeitung sagt.
Reform ohne politischen Druck
Denn der Landtag war schneller als der Bund. Er hat bereits im März 2000 – ohne aktuellen politischen Druck – wesentliche Grundsätze in der Verfassung verankert, die nur per Zweidrittelmehrheit geändert werden können. Dies gilt etwa für Vorgaben für Richter und Mitglieder des VGH, die vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit für sechs Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Wichtig auch: Nach Ablauf ihrer Amtszeit führen sie ihre Amtsgeschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers weiter.
Brocker: Wahlverhalten ist der beste Schutz
Der VGH prüft, ob Gesetze der Verfassung entsprechen. Bürger können vor ihm für ihre Rechte kämpfen. Eine Lücke besteht nur dann, wenn eine demokratiefeindliche Fraktion eine Sperrminorität erhält. Präsident Brocker verfällt aber trotzdem nicht in Alarmismus. Er vertraut dem besten Schutz – darauf, dass Rheinland-Pfälzer weiter verantwortungsvoll wählen.