Trier/Koblenz
Nach Angriff auf Eintracht-Trier-Fankneipe: Geldstrafe für Koblenzer Hooligan
Polizei-Einsätze gegen Hooligans
Nur mit massivem Kräfteeinsatz gelang es der Polizei, die rivalisierenden Fanlager zu trennen (unser Symbolfoto entstand bei einer Übung der Bereitschaftspolizei, bei der sich Polizeibeamte als gewaltbereite Fußball-Hooligans verkleideten).
Roland Holschneider. picture alliance/dpa/Roland Hols

Das Amtsgericht Trier hat sich am Donnerstag mit einer Aktion von TuS-Koblenz-Fans beschäftigt, die im September 2021 in Trier aufgegriffen worden. Das Verfahren hat einige neue Details zu dem Vorfall und der Hooliganszene zu Tage gefördert.

Polizei-Einsätze gegen Hooligans
Nur mit massivem Kräfteeinsatz gelang es der Polizei, die rivalisierenden Fanlager zu trennen (unser Symbolfoto entstand bei einer Übung der Bereitschaftspolizei, bei der sich Polizeibeamte als gewaltbereite Fußball-Hooligans verkleideten).
Roland Holschneider. picture alliance/dpa/Roland Hols

Die Erinnerung an das erste September-Wochenende 2021 wird wohl nicht so schnell aus der regionalen Fußballgeschichte getilgt. Am 4. September, dem Vorabend des Spiels von Eintracht Trier bei der TuS Koblenz, marschieren zunächst 50 Trierer Hooligans zusammen mit Anhängern befreundeter Clubs aus Berlin und Metz in Koblenz auf. Nach dem eigentlichen Fußballspiel am Folgetag fahren dann 29 Koblenz-Hools nach Trier, um dort aus Rache ein Zeichen zu setzen.

Teile der Gruppe stürmen in die Martinsklause, eine Eintracht-Fankneipe in der Nähe des Moselstadions und randalieren dort. Sie werfen einen Stehtisch um, zerschlagen ein Bild samt Rahmen mit Eintracht-Trier-Stickern auf der Theke und schubsen einen Gast gegen die Theke. Danach zieht die Gruppe ab – laut den Ermittlern liegt das daran, dass sie nicht auf Eintracht-Ultras oder -Hooligans getroffen ist.

„Szenetypische Beißschutze“

Die Polizei greift die Koblenzer später in der Güterstraße in Trier auf. In einem Gebüsch in der Nähe finden sie Boxutensilien – unter anderem szenetypische Beißschutze, Handschuhe und Boxbänder – und Sturmmasken. Eine Trierer Fangruppe, die auf die Koblenzer Randale reagieren will, treiben die Beamten mit Pfefferspray zurück.

Die juristische Aufarbeitung der Vorfälle dauert immer noch an. Strafrichterin Petra Nicklas verurteilt am Donnerstag, fast zwei Jahre nach den Taten, einen 28-Jährigen aus Koblenz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Staatsanwältin Jennifer Bach hatte wegen etlicher Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von vier Monaten gefordert. Verteidiger Axel Bertram wollte wegen einer Krebserkrankung seines Mandanten einen Freispruch. Wegen der Krankheit war dem 28-Jährigen zuletzt nach einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Betrugs Haftunfähigkeit bescheinigt worden.

Der Mann selbst ist laut Nicklas der erste aus dem Kreis der Hooligans, der vor Gericht Angaben macht. Er sei spontan nach dem Spiel nach Trier mitgefahren. Zuvor habe es eine Absprache gegeben, dass es nicht zu Gewalt kommen solle. In der Martinsklause habe er nur unbeteiligt vor der Tür gestanden.

Ein gezielter Angriff?

Zeugen identifizieren den Mann, der sich als Szeneaussteiger beschreibt, nicht als einen der vier oder fünf Männer, die in die Kneipe gestürmt sind. Der von den Koblenzern gegen die Theke gestoßene Eintracht-Anhänger erklärt, dass er nicht verletzt worden sei. Aber er geht auch davon aus, dass es allgemein ein gezielter Angriff auf die Trierer Fanszene war. „Weil wir der einzige Verein sind, der kein Vereinsheim hat, ist das quasi ein Ersatzvereinsheim“, sagt er.

Ein szenekundiger Polizist identifiziert den Angeklagten nicht als Protagonisten der Koblenzer Hooliganszene. Er ordnet die Vorfälle vor Gericht aber auch in den Kontext ein: „Wenn Fremdszenen in die Innenstadt gehen ist das eine blanke Provokation und man wird da bestraft.“ Und die Fanszenen von Trier und Koblenz seien bis aufs Blut verfeindet. Wenn die Gruppierungen aufeinanderträfen, werde nicht geredet, sondern sofort geprügelt.

Vor allem wegen dieser Aussage glaubt Richterin Nicklas der Aussage des 28-Jährigen nicht und verurteilt ihn: „Ich glaube nicht, dass im Vorfeld besprochen wurde, dass es keine Gewalt geben soll. Es ist ganz klar, dass, wenn man auf Trierer trifft, zu Gewalt kommt.“ Und: „Wenn man als Teil einer solchen Gruppe mitläuft und anderen die Möglichkeit gibt, aus der Gruppe rauszugehen und zu randalieren, ist das eine psychische Beihilfe.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Verfahren nach Fußballkrawallen

Die Staatsanwaltschaft Trier hat nach dem 5. September 2021 gegen alle 29 beteiligten Koblenz-Anhänger Ermittlungen eingeleitet. Zwei der Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Koblenz übernommen. In den anderen Fällen wurden meist Strafbefehle erlassen, die Geldstrafen nach sich ziehen sollten.Die Höhe der Strafen lag laut Richterin Petra Nicklas ungefähr auf dem Niveau der Strafe, zu der sie den Angeklagten im aktuellen Fall verurteilt hat. Gegen mehrere Strafbefehle haben die Betroffenen Einspruch erhoben. Einige dieser Verfahren laufen inzwischen in der zweiten Instanz am Landgericht. Dass im aktuellen Fall Anklage erhoben wurde, liegt an den Vorstrafen des Angeklagten. red

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