Dazu müsste die ADD Bröhr anweisen – und dieser sich zugleich standhaft verweigern, um seine Organrechte zu wahren. Eine übergeordnete Klärung könnte die Folge sein. Sechs Monate nach der letzten Befassung kann eine Fraktion ein Thema übrigens zwangsweise auf die Tagesordnung setzen. Das wäre am 25. April der Fall.
In dem von Bröhr skizzierten Szenario würde dann vor Gericht entschieden, ob der Kreistag sich neuerlich mit dem Bau einer Mittelrheinbrücke beschäftigen muss. Das macht aber nur Sinn, wenn es sich bei dem Projekt explizit um keine Landesbrücke handelt, da der Rhein-Hunsrück-Kreis sonst ohne Zuständigkeit ist. Er kommt nur bei einem kommunalen Projekt zum Zug. Um ein Urteil zu fällen, müsste das Verwaltungsgericht, so lautet die Logik des Landrats, folglich die Frage aller Fragen klären: Ist der Kreis oder das Land der Baulastträger? Dieser Klärungsprozess könnte sich bis zum Frühsommer hinziehen. Bröhr will danach ein für allemal Klarheit haben.
Der Landrat betonte bei dem Gespräch im Simmerner Kreishaus noch einmal, dass er nach wie vor ein Befürworter der Mittelrheinbrücke ist. „Sie ist wichtig und notwendig“, sagte er. Nach seiner Lesart ist es ihm stets darum gegangen, verlässliche und belastbare Aussagen zur Finanzierung zu erhalten. Damit konnte das Wirtschaftsministerium seiner Ansicht nach über einen sehr langen Zeitraum hinweg nicht dienen.
Bröhr hatte Spannowsky, Professor an der Technischen Universität Kaiserslautern, für eine Expertise gewinnen können. Darin hatte der Fachmann für Raumordnungsverfahren für die Einstufung als Landesbrücke plädiert. Besonders beleidigend findet Bröhr, dass von interessierter Seite kolportiert worden sei, das Gutachten sei gekauft. „Eine Kapazität wie Professor Spannowsky lässt sich ganz sicher nicht für 3560 Euro kaufen“, sagt der Landrat.
Neben dem Kaiserslauterner Wissenschaftler hatte auch Rechnungshofpräsident Klaus P. Behnke für eine Landesbrücke plädiert. Wirtschaftsminister Wissing und seine Verkehrsabteilung sehen den Sachverhalt gänzlich anders und stützen sich auf eine Verkehrsanalyse von 2009, die der Rechnungshof für wenig aussagekräftig hält. Bröhr sieht für sich keinerlei Spielraum. Mit Blick auf den Rechnungshof formulierte er: „Ich kann nicht gegen das Urteil der Behörde handeln, die das Handeln unseres Kreises später kontrolliert.“
In der Landesregierung ist es still um die Mittelrheinbrücke geworden. Man wartet auf die Entscheidung des Rhein-Hunsrück-Kreises, die nun erst einmal gar nicht erfolgen wird. Weder SPD, noch FDP und Grüne sind zum Bau einer Landesbrücke bereit. Von einem diskutierten neuerlichen Gutachten ist vorerst nichts zu hören. Der liberale Bezirksverband Koblenz will ohnehin nur eine kommunale Brücke mittragen. Aus FDP-Kreisen hieß es jüngst sogar, die Mittelrheinbrücke sei eher ein Projekt der SPD gewesen. Wird hier schon die Aktion „Gesichtswahrender Rückzug“ eingeleitet? Ein Kompromiss ist jedenfalls nirgendwo in Sicht, nicht einmal grünes Licht für ein offenes Raumordnungsverfahren, was laut Landrat Bröhr leicht möglich wäre. Die Zeichen stehen ganz augenscheinlich auf Sturm.