Rheinland-Pfalz
Messfehler: Polizei Rheinland-Pfalz zieht „Laserpistolen“ aus dem Verkehr – Sind Bußgelder hinfällig?
Blitz-Marathon
Geschwindigkeitskontrolle der Polizei (Symbolfoto) - die Landespolizei Rheinland-Pfalz musste jetzt Lasermessgeräte eines bestimmten Typs aus dem Verkehr ziehen.
Bodo Marks. picture alliance / dpa/Bodo Mark

Unter anderem mit Handlasermessgeräten vom Typ LTI 20/20 TruSpeed geht die Polizei in Rheinland-Pfalz auf Raserjagd - normalerweise. Die beiden Geräte dieses Typs, die im Land im Einsatz sind, wurden jetzt stillgelegt. Denn es gibt Probleme mit den Laserpistolen. Was das jetzt für Autofahrer bedeutet, die mit dem Gerät erwischt wurden.

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Die rheinland-pfälzische Polizei hat zwei Handlasermessgeräte zur Geschwindigkeitskontrolle aus dem Verkehr gezogen, nachdem bei einem Gerät des entsprechenden Typs Messabweichungen von 3 km/h festgestellt wurden. Das bestätigte das Innenministerium auf Anfrage unserer Zeitung. Es geht um sogenannte Laserpistolen des Typs LTI 20/20 TruSpeed, ein amerikanisches Modell, das in Deutschland über eine österreichische Firma vertrieben wird.

Wie eine Ministeriumssprecherin erklärte, wurden dem für die Ausstattung der Polizei zuständigen Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) die Probleme mit den Geräten bereits am 8. Juli durch eine Herstellerinformation bekannt. „Die betroffenen Behörden wurden unmittelbar durch das PP ELT über den Sachverhalt informiert, und von einer weiteren Nutzung der Geräte bis zur Klärung des Sachverhalts wurde abgeraten“, heißt es weiter aus dem Haus von Minister Michael Ebling (SPD). Aktuell warte die Polizei auf eine Antwort des Herstellers und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). „Bis zur abschließenden Klärung kann innerhalb der rheinland-pfälzischen Polizei auf andere tragbare Geschwindigkeitsmessgeräte ausgewichen werden.“

Insgesamt sind in Rheinland-Pfalz laut Innenministerium 73 Handlasermessgeräte vorhanden – die beiden problematischen Geräte kamen bis zur ihrer vorübergehenden Stilllegung in den Polizeiinspektionen Kaiserslautern 1 und Bernkastel-Kues zum Einsatz.

Rechtsanwalt macht auf Probleme aufmerksam

Auf die Probleme mit dem Messgerät aufmerksam gemacht hatte unter anderem der auf das Thema spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Gratz aus dem saarländischen Bous. In einem Schreiben an unsere Zeitung verwies Gratz auf einen Text auf seiner Internetseite, in dem er wiederum zunächst auf ein Schreiben des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hinwies. Jenes Landesamt im Nachbarland informierte dann Anfang der Woche auch per Pressemitteilung über die Probleme mit TruSpeed. In NRW sind demnach in 27 Kreispolizeibehörden 115 Lasermessgeräte dieses Typs im Einsatz.

„Auch wenn derzeit noch unklar ist, ob es sich bei dem Fehler um den eines einzelnen Gerätes handelt und ob alle 115 Geräte der Polizei NRW überhaupt von dem Fehler betroffen sind, hat das LZPD NRW alle Kreispolizeibehörden mit Schreiben vom 9. Juli aufgefordert, auf den Einsatz der betroffenen Lasermessgeräte bis auf Weiteres zu verzichten“, heißt es dort wörtlich. Und: Das LZPD NRW arbeite mit Hochdruck an der Aufklärung und stehe in engem Austausch mit dem Hersteller und den Bußgeldstellen. „Erst nach Vorliegen weitergehender Informationen können weitere Maßnahmen, insbesondere auch für mögliche Betroffene nach Geschwindigkeitsverstößen, geprüft werden.“

Sollen Geblitzte gegen Bußgeldbescheid vorgehen?

Rechtsanwalt Gratz rät Betroffenen, gegen die nach einer Messung mit diesem Gerät ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, sorgfältig zu entscheiden, ob sie sich gegen die Messung beziehungsweise den Bußgeldbescheid wehren. „Dies gilt vor allem dann, wenn Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen beziehungsweise wenn ihnen die vorgeworfene Geschwindigkeit überhöht vorkommt.“ Ob eines der betroffenen Geräte verwendet wurde, werde oft direkt im Bußgeldbescheid angegeben, könne aber spätestens im Rahmen einer Akteneinsicht geprüft werden.

Wer jedenfalls einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhält, solle nicht abwarten, was die weiteren Prüfungen beim Hersteller des Geräts ergeben. „Denn es muss binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, ansonsten wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann später nicht oder kaum mehr angegriffen werden.“

Wie das Mainzer Innenministerium weiter mitteilt, erfasst die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Rheinland-Pfalz üblicherweise alle Handlasermessungen als „Messung mit Lasergerät“ – unabhängig vom Gerätetyp. “Bei bereits erlassenen, aber noch nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheiden können Betroffene Einspruch einlegen", so das Ministerium.

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