Weil die Stickoxidwerte in Mainz weiterhin schlecht sind, streiten die Stadt und die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht
Mainz und die Deutsche Umwelthilfe streiten vor Gericht: Kommt doch noch ein Fahrverbot für Diesel?
Mit Tempo 30 durch die Straßen von Mainz: Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung wollte die Stadt gegen die dicke Luft vorgehen. Die Deutsche Umwelthilfe bezweifelt, dass die Maßnahme wirksam ist. Diese Frage beschäftigt ab heute auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Mainz. Der Kampf ums Dieselfahrverbot in Mainz ist noch immer nicht ausgestanden, am heutigen Mittwoch treffen sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Stadt Mainz erneut vor Gericht: Vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz geht es dabei erneut um die Frage, ob Mainz den Stickoxidgrenzwert einhalten kann oder doch noch ein Dieselfahrverbot verhängen muss – genau das wollte die Landeshauptstadt eigentlich mit der Einführung von Tempo 30 verhindern. Zu gelingen scheint das nicht: Die Stickoxidwerte sanken nicht maßgeblich, bei der DUH zweifelt man an der Wirksamkeit der Maßnahme – und eine außergerichtliche Einigung zwischen der DUH und der Stadt Mainz scheiterte erneut.

Zum 1. Juli hatte die Stadt Mainz Tempo 30 in ihrer Innenstadt eingeführt – auch auf zwei wichtigen Hauptverkehrsachsen. Umweltdezernentin Katrin Eder (Grüne) argumentiert, mit Tempo 30 könne die Stadt ein Dieselfahrverbot vermeiden. Sie stützt sich dabei auf Gutachten, nach denen die Geschwindigkeitsreduzierung die giftigen Stickoxidwerte um 4 bis 6 Prozent senken kann.

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