Eine mafiafilmreife Anklageschrift beschäftigt bereits seit einigen Wochen das Koblenzer Landgericht. Auf der Anklagebank sitzt ein 38-jähriger Deutsch-Grieche, der derzeit eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Diez verbüßt. In Koblenz wirft ihm die Staatsanwaltschaft nun zur Last, im Juni 2019 einen Mitinhaftierten dazu aufgefordert zu haben, einen Mann aus Italien nach Deutschland zu entführen, wo dieser den gekidnappten Mann unter Anwendung von Gewalt dazu zwingen sollte, ein Geständnis für den laut einem Urteil des Landerichts Kaiserslautern vom Angeklagten begangenen Mord abzulegen (wir berichteten). Über ebendiesen Mord gab es am jüngsten Verhandlungstag in Koblenz nun mehr Details – das Urteil wurde im Gerichtssaal verlesen.
Schwangere Frau erstickt und Leiche angezündet
Der nun in Koblenz angeklagte Deutsch-Grieche war 2014 in Kaiserslautern wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Details aus dem Urteil zeigen auf, dass der Angeklagte damals als Türsteher ein ausschweifendes Sexleben hatte.
Eine Frau soll der heute 38-Jährige durch vorgespielte Liebesbekundungen hingehalten haben, um weiter Sex mit ihr haben zu können. Dann wurde die Frau schwanger. Der Angeklagte soll daraufhin bestritten haben, der Vater zu sein. Die Frau ihrerseits soll von der Vaterschaft des Angeklagten vollkommen überzeugt gewesen sein, wollte den Mann schließlich auch beim Jugendamt nennen, um später Kindergeld zu erhalten. Dies führte zu Streit, wie im Kaiserslauterer Urteil ausgeführt wird.
Der Angeklagte soll die Frau später – unter falschem Vorwand – in Tötungsabsicht zu einem isolierten Platz bei einem Freibad in Rockenhausen bei Kaiserslautern gelockt und sie in einem Auto erstickt haben. Auch das ungeborene Kind verstarb. Ein Motiv soll der Umstand gewesen sein, dass der Angeklagte die Beziehung zu einer anderen Frau durch seine Verflechtungen mit der Getöteten nicht in die Brüche gehen sehen wollte. Die Leiche der Getöteten soll der Mann später in einem Waldstück bei Undenheim (Landkreis Mainz-Bingen) mit einem Benzinkanister übergossen und angezündet haben.
Angeklagter nicht Vater des Kindes
Fakt ist, dass der Angeklagte nicht der Vater des getöteten Kindes ist. Und der Italiener, der laut der neuen Anklage durch einen Mithäftling des 38-jährigen Deutsch-Griechen entführt werden sollte, offenbar auch nicht.
In welcher genauen Verbindung der Italiener zum Angeklagten und der getöteten Frau steht, darüber gab es am jüngsten Verhandlungstag im Landgericht Koblenz erneut keine genaueren Informationen. Anscheinend stand der Italiener einst auch in einer sexuellen Beziehung zu dem Mordopfer.
Dieser hätte laut Anklageschrift nach der mutmaßlich geplanten Entführung in eine Kamera sprechen sollen, dass er der Frau damals die Kehle zugedrückt habe – und, dass der Angeklagte zu Unrecht verurteilt worden sei, also auch zu Unrecht einsitze. Videoaufnahmen dieser erzwungenen Aussagen sollten mehreren Ermittlungsbehörden und den Medien zugespielt werden, heißt es in der Anklage.
Mithäftling mit Ermordung der Tochter gedroht?
Der Angeklagte soll seinem Mithäftling für die Entführung ein Bild des Italieners und mehrere Notizen voller Instruktionen und Utensilien übergeben haben. Nachdem der Mithäftling einer ersten Aufforderung nicht nachgekommen war – er war kurz auf freiem Fuß -, soll der Angeklagte den Mann, als dieser erneut ins Gefängnis kam, ein zweites Mal im Herbst 2019 zu der Tat aufgefordert haben.
Diesmal mit mehr Nachdruck, wie es im Gericht hieß: Für den Fall einer Verweigerung soll der Angeklagte dem Mitinhaftierten laut Staatsanwaltschaft mit der Entführung, Misshandlung und Ermordung seiner vierjährigen Tochter gedroht haben. Nach dieser Drohung soll der Mann sich schließlich an die Anstaltsleitung gewandt haben.
In Säure aufgelöste Leiche in den Rhein kippen?
Der Mann, der mutmaßlich mit der Geiselnahme beauftragt worden war, hatte bereits vor einigen Woche als Zeuge ausgesagt, dass der Angeklagte ihm in der JVA Diez wieder und wieder gesagt habe, dass er zu Unrecht im Gefängnis sitze.
Der Zeuge hatte zudem behauptet, dass der 38-Jährige geplant habe, den Italiener nach seiner eigenen Freilassung zu töten. Im Anschluss sollte dessen Leiche laut Berichten des Zeugen in Säure aufgelöst und die Überreste in den Rhein gekippt werden. Ein Urteil soll Anfang August fallen.