Die Deutsche Umwelthilfe und eine Arbeitsgemeinschaft von Schmetterlingsforschern sehen den Mosel-Apollofalter durch Luftspritzungen an der Mosel gefährdet. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen solche Spritzungen im Jahr 2024 wurde nun abgewiesen. Thomas Frey. Thomas Frey/dpa
Umweltschützer machen Luftspritzungen in den Steillagen der Mosel für den Rückgang des Mosel-Apollofalters verantwortlich. Eine Klage gegen solche Spritzungen im Jahr 2024 wurde nun vom Verwaltungsgericht Koblenz als unzulässig abgewiesen.
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage zweier Umweltorganisationen gegen Hubschrauber- und Drohnenspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel im Jahr 2024 als unzulässig abgewiesen. Das teilt das Gericht mit. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen (Schmetterlingsforscher).