Bad Kreuznach – Mit einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, ging für einen 26-Jährigen der Prozess vor der Jugendkammer am Landgericht Bad Kreuznach zu Ende.
Grund: Der junge Mann hatte seine Freundin regelmäßig in deren Zimmer in der elterlichen Wohnung besucht. Dabei wurde die elfjährige Schwester, die das Zimmer mit bewohnte, immer wieder unfreiwillig Augen- und Ohrenzeugin des Liebesspiels des Paares.
Weil der Beischlaf vor Kindern aber verboten ist, fanden sich der Mann und seine 17 Jahre alte Freundin nun vor Gericht wieder. Doch nicht nur das wurde dem jungen Mann zur Last gelegt. Zudem soll er dem Mädchen bei einer Gelegenheit sein Mobiltelefon in die Hand gedrückt haben: Sie sollte vom Geschlechtsverkehr ein Video aufnehmen – sonst würde es „Schwierigkeiten“ geben.
Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Besitz von jugendpornografischem Material: In 17 Fällen hatte der 26-Jährige Fotos und Videos, die seine Freundin nackt und in eindeutigen Posen oder bei entsprechenden Spielen zeigten, auf seinem Computer gespeichert. Während der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe und 800 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, blieb es im Fall seiner Freundin bei einer Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht.
Weil sich die 17-Jährige in Ausbildung befinde und eine positive Entwicklung genommen habe, könne von einer härteren Strafe abgesehen werden, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer.
Das Gesetz zum Verbot von Material, das Jugendliche in pornografischen Situationen und Posen zeigt, wurde vor zwei Jahren erlassen. Oft konnte bei dem Material nicht ermittelt werden, ob es sich bei den Mädchen und Jungen noch um Kinder oder aber schon um Jugendliche handelt. So wurde das neue Gesetz erlassen, das auch den Besitz von Jugendpornografie unter Strafe stellt. (rm)