Im Trierer Prozess hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten - Angeklagter soll "Jagd auf Unschuldige" gemacht haben
Lebenslange Haft für Amokfahrer gefordert: Im Trierer Prozess hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten
In Handschellen verfolgt der mutmaßliche Amokfahrer von Trier vor dem Landgericht das Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Ihrer Ansicht nach hat sich der 52-Jährige des fünffachen Mordes und des versuchten Mordes in 18 Fällen schuldig gemacht. Foto:Harald Tittel/dpa
picture alliance/dpa

Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier Ende 2020 hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Der 52-Jährige habe sein „Auto als Waffe“ eingesetzt, um „gezielt Jagd auf unschuldige Passanten“ zu machen, sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel am Freitag in seinem Plädoyer am Landgericht Trier.

Lesezeit 2 Minuten

Das Ziel des Amokfahrers sei „maximale Zerstörung“ gewesen: Er habe die ganze Breite der Fußgängerzone genutzt, um mit seinem Geländewagen in einem hohen Tempo in einem Zickzackkurs möglichst viele Menschen zu töten oder schwer zu verletzen.

Der Mann habe sich des fünffachen Mordes und des versuchten Mordes in 18 weiteren Fällen schuldig gemacht. „Nach rund einem Jahr Prozessdauer stellt sich der Sachverhalt exakt so wie in der Anklage dar“, sagte Samel. Bei dieser ungewöhnlich „brutalen und grausamen Tat“ liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Unterbringung des 52-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen.

Angeklagter entwickelte “krankhaften Wahn"

Die Opfer haben laut Samel „nicht einen Hauch der Chance“ gehabt. Zum Teil sei er mit bis zu Tempo 75 von hinten gegen ihre Rücken gerast. Er habe die „Arg- und Wehrlosigkeit“ der Fußgänger ausgenutzt, die sich keiner Gefahr bewusst waren. Mit der Tat habe er unermessliches Leid angerichtet. Es sei eine „Spirale der Aggression, Wut und Frustration“ gewesen, die den 52-Jährigen zur Amokfahrt getrieben habe, sagte der Oberstaatsanwalt. Er sei vor der Tat alleinstehend, arbeitslos und ohne festen Wohnsitz gewesen, habe in seinem Auto gelebt. Daneben habe er in den vergangenen Jahren einen krankhaften Wahn entwickelt, der sich gegen Notare und Anwälte richtete und um ihm angeblich zustehendes Geld drehte.

Mit der Amokfahrt habe er unschuldige Menschen, die überhaupt nichts mit seinem Wahn und Frust zu tun hatten, letztlich für das bestraft, was ihn umgetrieben habe, sagte Samel. Der Mann leidet nach Expertise eines psychiatrischen Sachverständigen an einer paranoiden Schizophrenie. Da zu befürchten sei, dass der 52-Jährige in Zukunft gleiche Taten begehe, müsse er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, sagte Samel.

Die Anwältin der Mutter einer getöteten Studentin (25) sagte: „Das brutale unfassbare Vorgehen des Angeklagten hat unermessliches Leid über die Familie gebracht.“ Ein Urteil am Ende des Prozesses könne nicht gutmachen, was passiert sei. Die Familie werde ihr ganzes Leben mit dem Schmerz und Verlust fertig werden müssen. Sie schloss sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Der Anwalt der Frau, die Ehemann und Baby verloren hatte, berichtete, wie deren Familie bis heute traumatisiert sei. Ziel sei es, dass der Angeklagte „für immer“ der Öffentlichkeit nicht mehr begegnet. „Nichts ist mehr, wie es war“ – das waren die Sätze einer Frau, deren Mann schwerst verletzt wurde und die ihr Anwalt im Plädoyer verlas.

Angeklagter schweigt bislang

Die Verletzungen umfassten laut Samel schwerste Schädelhirntraumata etwa des Babys, das aus dem Kinderwagen geschleudert worden war, Polytrauma, Zerstörung der Halswirbel und einen Abriss von Rückenmark.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Amokfahrer hatte Mitte August 2021 begonnen und ist derzeit bis 16. August terminiert. Beim nächsten Termin am 21. Juli sollen die Plädoyers der anderen Nebenkläger gehalten werden, am 11. August wird der Vortrag der Verteidigung erwartet. Der Angeklagte hat bislang zu den Vorwürfen geschwiegen.

Ressort und Schlagwörter

Rheinland-Pfalz

Top-News aus der Region