Auch aus dem Kirchenasyl dürfen Menschen abgeschoben werden, das hat das zuletzt das OLG München entschieden. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat dies in einem Fall aus dem Hunsrück nun dennoch per Weisung unterbunden. Foto: dpa picture alliance
Rheinland-Pfalz. Im Streit um das Kirchenasyl von noch sieben Sudanesen im Hunsrück sucht das Integrationsministerium von Anne Spiegel (Grüne) den gesichtswahrenden Ausgang: Die im Juni erteilte Weisung an Landrat Marlon Bröhr (CDU), einen Sudanesen als sogenannten Dublin-Fall nicht nach Italien abzuschieben, wird noch bis Ende September aufrechterhalten. Bis dahin soll die Kirche die Chance haben, den 21-Jährigen bei der freiwilligen Ausreise zu einer Stelle in Italien zu begleiten, die ihn unterstützt. Und das Ministerium betont auf Anfrage unserer Zeitung: „Eine weitere Weisung ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vorgesehen."
Rechtsweg ausgeschöpft
Damit müssen sechs weitere Sudanesen damit rechnen, dass ihr Aufenthalt bei den Kirchen bald endet. Hintergrund: Von zunächst neun Sudanesen halten sich neben dem 21-Jährigen noch sechs seiner Landsleute im Kirchenasyl auf.