Trier
Landesbeamte bekommen kein Geld für nicht genommenen Urlaub

Trier - Landesbeamte haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Jahresurlaub.

Lesezeit 1 Minute
Trier – Landesbeamte haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Jahresurlaub. Das hat das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden und damit die Klage eines Rechtsreferendars abgelehnt. Dieser hatte nach Ausbildungsende vom Land Rheinland-Pfalz 460 Euro für 10 Tage nicht genommenen Urlaub verlangt.

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