Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat mehreren Staatssekretären jahrelang Sonderurlaub genehmigt, damit sie einen anderen Job annehmen konnten. Währenddessen kassierten die hohen politischen Beamten zwar kein Gehalt, häuften aber Jahr um Jahr Pensionsansprüche an. Obwohl sie in dieser Zeit gar nicht für den Staat arbeiteten.
Der rheinland-pfälzische Rechnungshof hat diese Praxis bereits vor drei Jahren als teuer und rechtswidrig kritisiert. Die SPD-geführte Regierung hält aber immer noch daran fest, wie eine Anfrage unserer Zeitung nun ergab. In einem Fall läuft der Sonderurlaub schon so lange, dass der Beamte bald in Ruhestand geht.
Rechnungshof: Jährlich fast 50.000 Euro Mehrkosten
Bei den Personalien geht es um drei ehemalige SPD-Staatssekretäre. Sie hatten jeweils Sonderurlaub beantragt, um eine andere Stelle außerhalb der Landesregierung anzutreten. Ihre Ministerien stimmten dem zu, statt sie in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, was die Alternative gewesen wäre. Die Zeit im Sonderurlaub wurde weiter auf ihr Ruhegehalt angerechnet. Nach Schätzungen des Rechnungshofes von vor drei Jahren kostet das den Steuerzahler bis zu 49.000 Euro jährlich mehr.
Auch der Bund der Steuerzahler hatte die Personalpolitik des Landes bereits vor drei Jahren in seinem Schwarzbuch scharf kritisiert. „Was im Staatsdienst von Rheinland-Pfalz für verdiente Parteigenossen möglich ist, ist weder fair noch gerecht – vielmehr ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler.“ Einer der drei Staatssekretäre wurde zwischenzeitlich an die Universität Mainz versetzt, die beiden anderen sind aber weiterhin beurlaubt.
Ein lukrativer Sonderfall
Besonders kurios erscheint der Fall von Jürgen Häfner. Bis Anfang 2014 war er Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Innenministerium. Dann ließ er sich beurlauben, um die lukrative Stelle als Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz anzutreten. Sein Posten im Innenministerium wurde nachbesetzt. Die Landesregierung hatte die Beurlaubung stets damit begründet, dass eine Rückkehr der Beamten in den Staatsdienst geplant sei. Bei Häfner wäre das in den vergangenen elf Jahren einfach möglich gewesen. Seine ehemalige Stelle im Innenministerium wurde mehrfach frei. Die Landesregierung berief den heute 65-Jährigen dennoch nicht zurück.
Warum das so war, beantwortet die Staatskanzlei auf Anfrage nicht. Sein Sonderurlaub geht inzwischen so lange, dass es dazu auch keine Möglichkeit mehr geben wird. Häfner tritt Anfang kommenden Jahres in den Ruhestand.
Rechnungshof versus Staatskanzlei
Der Rechnungshof hält das Vorgehen der Landesregierung für rechtswidrig, weil es keine erkennbare Rückkehroption gegeben habe. In Rheinland-Pfalz seien bislang 96 Staatssekretäre aus unterschiedlichen Gründen aus dem Amt ausgeschieden – keiner von ihnen sei je wieder zurückgekehrt. Alternativ hätte das Land die Personen auch erneut in ein Beamtenverhältnis berufen können, selbst wenn es sie vorher in den Ruhestand geschickt hätte, so der Rechnungshof.
Die Staatskanzlei hält an der Beurlaubung dennoch fest. Man habe eine andere Rechtsauffassung als der Rechnungshof. Wie viel diese Personalpolitik im Vergleich zu einer Versetzung in den Ruhestand kostet, beantwortet die Staatskanzlei nicht genau. Stattdessen weißt das Land darauf hin, dass man von den neuen Arbeitgebern der ehemaligen Staatssekretäre Versorgungszuschläge erhalte. Dem Steuerzahler hilft das nicht, entgegnet der Rechnungshof. Alle beurlaubten Staatssekretäre waren bei öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen des Landes tätig. Die Zuschläge werden also ebenfalls aus öffentlichen Mitteln finanziert.