Land erlaubt acht Sonntagsflohmärkte - Kritik von der CDU
Rheinland-Pfalz
Land erlaubt acht Sonntagsflohmärkte - Kritik von der CDU
Sonntags-Flohmärkte sollen jährlich begrenzt werden. Foto: Tim Brakemeier/Archiv DPA
Rheinland-Pfalz - Einer beliebten Freizeitaktivität können die Rheinland-Pfälzer künftig auch am Sonntag wieder frönen: dem Stöbern und Verkaufen auf Flohmärkten. Mit dem im Landtag verabschiedeten neuen Messen- und Märkte-Gesetz können Gemeinden und Städte pro Jahr bis zu acht Marktsonntage festlegen.
Von unserer Redakteurin Claudia Renner
Eingeschlossen sind allerdings verkaufsoffene Sonntage, Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte wie zum Beispiel Bauern- oder Antiquitätenmärkte. Unabhängig davon können Weihnachtsmärkte an allen Adventssonntagen offen haben.