Koblenz - Ein Landkreis muss auch dann die Kosten für den Schulbus tragen, wenn dieser nur Kinder und Jugendliche aus anderen Kreisen zu seinen Schulen bringt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Damit hatte die Klage des Kreises Cochem-Zell Erfolg.
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Koblenz – Ein Landkreis muss auch dann die Kosten für den Schulbus tragen, wenn dieser nur Kinder und Jugendliche aus anderen Kreisen zu seinen Schulen bringt.
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden, wie ein Sprecher am Mittwoch der dpa bestätigte.