Koblenz – Wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen hat das Amtsgericht Koblenz einen 42-Jährigen aus dem Kreis Mayen-Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Von unserem Mitarbeiter Peter Karges
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Anke van den Bosch sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Freundin seiner Tochter unsittlich berührt habe, während man zu dritt im Bett des Angeklagten übernachtete. Der Mann leugnete die Tat.
Das zum Tatzeitpunkt zwölfjährige Mädchen hatte das Geschehen wie folgt geschildert: Sie war nach der Schule mit ihrer Freundin in die Wohnung des Täters gefahren. Dort aßen die Mädchen erst Spaghetti, machten sich dann Schokoladenmasken und schauten am Abend zu dritt Fernsehen. Danach seien die drei schlafen gegangen, wobei die Tochter zwischen ihr und dem Angeklagten gelegen habe. Nach einer gewissen Zeit habe der Mann versucht, sie unter ihrer Kleidung anzufassen, was sie durch Wegdrehen aber verhindern konnte. Schließlich habe sie ihre Mutter angerufen, sich von ihr abholen lassen und ihr sofort von dem Vorfall erzählt.
Keine Zweifel an der Aussage des Opfers
Das Gericht betonte, dass es keine Veranlassung gebe, an den Aussagen des Opfers zu zweifeln. Seine Aussagen seien schnell nach der Tat gemacht worden, spontan, ohne Belastungseifer, detailreich und konstant – auch in der Wiederholung nach einer längeren Zeitspanne, erklärte Richterin Anke van den Bosch.
Das Gericht folgte damit den Aussagen der Gutachterin, die das Kind psychologisch untersucht hatte. Gutachterin Ursula Jacobi betonte in der Verhandlung, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Kind zur Unwahrheit neigen würde.
Staatsanwalt Hermann-Josef Vierbuchen sowie Rechtsanwalt Mathias Schaefer, der die Nebenklage vertrat, forderten in ihren Plädoyers eine Haftzeit von 15 Monaten – und dies ohne Bewährung, unter anderem weil der Angeklagte keine Reue und Einsicht zeige. Verteidigerin Beatrix Hecken-Knieling plädierte auf Freispruch.
Gericht wertet Tat als einmaligen Vorfall
Das Gericht wertete schließlich die Tat des Angeklagten, der bislang keine Vorstrafen hatte, als einen einmaligen Vorfall. Außer der Bewährungsstrafe muss der Angeklagte noch 1000 Euro Bußgeld an die Organisation Frauennotruf zahlen und die Kosten für den Prozess tragen.