Der Bundestag hat entschieden, dass der umstrittene Paragraf 219a abgeschafft wird, über Schwangerschaftsabbrüche dürfen Medziner und Medizinerinnen künftig informieren. RZ-Redakteurin Kathrin Hohberger findet: Frauen, die in einer Situation sind, in der sie sich für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden müssen, brauchen Informationen. Je schneller, desto besser.
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Hier bekommen Sie das Rundum-sorglos-Paket“, „Drei Abtreibungen zum Preis von zwei“ – wer bei Paragraf 219a von „Werbung“ für Abtreibungen spricht, verkennt den Ernst der Lage. Frauen, die in einer Situation sind, in der sie sich für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden müssen, brauchen Informationen.