Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz. Es enthält einen Satz, der es fast nicht in die Verfassung geschafft hätte: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Zu verdanken ist dieser vor allem Elisabeth Selbert, eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Die SPD-Politikerin war damals ihrer Zeit voraus. Wie schwierig der Weg zur Gleichberechtigung war und mitunter heute noch ist, kommentiert RZ-Redakteurin Birgit Pielen.
Zu den ganz großen Momenten bundesdeutscher Geschichte gehört der 23. Mai 1949, als das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat verkündet wurde und schon am folgenden Tag in Kraft trat. Es enthält wegweisende Staatsprinzipien, die aus gutem Grund mit einer Ewigkeitsklausel versehen sind: das Republikprinzip, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Bundesstaatsprinzip, das Laizitätsprinzip und das Sozialstaatsprinzip.