Zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie sieben Jahren und drei Monaten sind fünf von ihnen verurteilt worden. Zwei weitere Beschuldigte erhielten zweijährigen Bewährungsstrafen. Die Angeklagten waren geständig.
Richter Thomas Metzger dankte ausdrücklich der Mayener Kripo, die entscheidend zu den komplexen Ermittlungen beigetragen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft legte den fünf Männern und zwei Frauen im Alter von 33 bis 66 Jahren zur Last, zwischen April 2014 und November 2020 eine kriminelle Vereinigung zur Begehung von Betrugstaten gegründet beziehungsweise sich an dieser beteiligt zu haben.
„Außerordentlich hohe Renditen“
Und so funktionierte der Betrug: Die Anleger eröffneten auf der Internetseite ein Handelskonto und mussten dafür 250 Euro zahlen. Dann wurden die Kunden von Callcenter-Mitarbeitern kontaktiert, die behaupteten, über Expertise im Onlinehandel zu verfügen und dem Kunden eine risikolose Geldanlage mit außerordentlich hohen Renditen anbieten zu können.
Zusätzlich schlossen viele Kunden einen „Kapitalsicherungsvertrag“ ab, welcher ihnen suggerierte, ihr Geld gar nicht verlieren zu können. Die Callcenter-Mitarbeiter verwendeten hierbei falsche Namen, auch die Angaben zum Unternehmenssitz sind auf den Webseiten falsch angegeben worden.
Zudem wurde eine Software eingesetzt, mit deren Hilfe Kunden auf ihrem Account vermeintliche Umsatzübersichten mit Wertsteigerungen angezeigt wurden. Hierbei handelte es sich jedoch um reine Simulationen, die prompt endeten, wenn ein Kunde die Auszahlung des Anlagegewinns verlangte. Tatsächlich sind die Einzahlungen der Kunden zu keinem Zeitpunkt investiert worden, sondern vielmehr dem Vermögen des Firmengeflechts zugeführt worden. Eine Auszahlung an die Kunden war niemals geplant.
Die Hauptangeklagten müssen Beträge in unterschiedlichen Millionenhöhen an die Geschädigten zurückzahlen.
Acht der Geschädigten sollen in Rheinland-Pfalz wohnen. Der Fall eines geprellten Kunden in Cochem an der Mosel hatte die Ermittlungen ausgelöst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.