Rheinland-Pfalz
Klimaschutz: Neue Energieverordnung - doch wer prüft?

Der Energieausweis für Wohngebäude muss seit 1. Mai den Kauf- oder Mietinteressenten beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Foto: dpa

Rheinland-Pfalz - Seit dem 1. Mai gilt bundesweit eine neue Energieeinsparverordnung. Danach müssen Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis für Wohnräume beim Besichtigungstermin den Interessenten vorlegen. Neue Regeln gibt es auch für Heizkessel und energetische Baustandards.

Von unserer Redakteurin Claudia Renner Doch das Land hat bisher keine Durchführungsverordnung erlassen, auch für frühere Fassungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht. Nach Angaben der beteiligten Ministerien wird derzeit die alte Zuständigkeitsverordnung von 2005 überarbeitet.

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