Das LADG ist in der Rechtswelt umstritten. Der Internetblog „Legal Tribune Online“, der sich ausschließlich mit juristischen Themen beschäftigt, zitierte den Berliner CDU-Innenexperten Kai Wegner mit den Worten, das Antidiskriminierungsgesetz sei in Wahrheit ein „Anti-Polizeigesetz“. Der Kern des Streits: Das Gesetz kehrt die Beweislast um. Wer sich von Polizisten oder Behörden diskriminiert fühlt, muss das nicht mehr beweisen, sondern nur noch „Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen eines Verstoßes überwiegend wahrscheinlich machen“. Dann obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.
Für CDU-Mann Herber ist das ein Unding. „Polizisten können dann nicht mehr arbeiten“, sagt der Pfälzer, der vor seiner Zeit im Landtag selbst im Dienst war. Gerade wenn man Berlin betrachte, sei „es Wahnsinn“: „Dort reden wir über kriminelle Großfamilien – meist arabisch – die dieses Gesetz natürlich nutzen werden.“ Er fürchtet außerdem finanzielle und rechtliche Risiken für die rheinland-pfälzischen Beamten im auswärtigen Einsatz: „Wenn dann jemand gegen unsere Beamten rechtliche Ansprüche geltend macht, kann weder das Land helfen noch eine Versicherung.“ Die Dienstrechtschutzversicherung decke solche Verfahren nicht ab.
Die 16 innenpolitischen Sprecher der Union – und das ist trotz Parteifreundschaft sonst eher unüblich – lehnen die Regelung unisono ab. Herber fordert Innenminister Roger Lewentz (SPD) auf, die rechtliche Lage für die Landesbeamten zu prüfen. „Zum Schutz unserer Polizisten dürfen wir bis dahin keine Beamten in die Bundeshauptstadt entsenden“, sagt er. Seiner Ansicht nach gibt es bei dem Gesetz einen klaren Verlierer: „Die Einzigen, die tatsächlich diskriminiert werden, sind die Berliner Landesbeamten.“ Dieses Schicksal möchte er den heimischen Ex-Kollegen sehr gern ersparen.