Mainz/Koblenz - Auch ein "Jawohl mein Führer"-Ausspruch darf nicht dazu führen, dass ein Manager einer Discounterkette einfach rausgeworfen wird: Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs rechtfertigen keine Kündigung ohne Abmahnung, so das Landesarbeitsgericht.
Mainz/Koblenz – Auch ein „Jawohl mein Führer“-Ausspruch darf nicht dazu führen, dass ein Manager einer Discounterkette einfach rausgeworfen wird: Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs rechtfertigen keine Kündigung ohne Abmahnung, so das Landesarbeitsgericht.