Damit die Menschen so ausgelassen Karneval feiern können wie hier in Mainz braucht es viel ehrenamtlichen Einsatz. Foto: Andreas Arnold Andreas Arnold. picture alliance/dpa/Andreas Arn
Der Präsident der Rheinischen Karnevals-Korporationen (RKK), Hans Mayer, hat eine Novellierung des Einkommensteuergesetzes gefordert, um ehrenamtliche Arbeit künftig auch durch steuerliche Anreize weiter fördern zu können. Unterstützung erhält der Vorstoß aus den Reihen der Freien Wähler Rheinland-Pfalz. Wir erklären, worum es RKK-Präsident Hans Mayer im Detail geht.
Aktualisiert am 04. September 2023 12:53 Uhr
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuerklärung für das laufende Jahr endet bekanntlich Ende September. Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar, Mitgliedsbeiträge indes nicht unbedingt. Gemäß entsprechenden Regelungen im Einkommensteuergesetz sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die sogenannte „freizeitnahe“ gemeinnützige Zwecke fördern, derzeit nicht absetzbar.